Licht und Lichtgestaltung

Während die Empfehlungen für natürliches und Künstliches Licht in Form von Normen Bestandteil des Arbeitsschutzes geworden sind und damit das Einhalten der Normen quasi einklagbar ist, herrscht außerhalb der Arbeitsplätze scheinbar die große Freiheit des Gestaltens. Bei den Empfehlungen für gutes Licht sind nur die messund berechenbaren Kriterien aufgeführt. Gestalterische, ästhetische und architektonische Kriterien wurden nicht berücksichtigt. Aus diesem Grunde entstand eine entgegengesetzte Entwicklung von Arbeitslicht und schönem Licht und als Folge eine – in der Zwischenzeit weitgehend überwundene – Trennung von Technik und Gestaltung, so dass das schöne Licht auf die Berechenbarkeit und das Arbeitslicht auf schöne Gestaltung verzichten mussten. Immer mehr Lichtplaner wenden jedoch die Empfehlungen für Arbeitslicht auch auf das schöne Licht an, weil Keine Empfehlungen für schönes Licht aufgestellt wurden und die Zusammenhänge von Architektur und Gestaltung oft nicht leicht verständlich sind. Deshalb sollten Lichtplaner von Architekten schon bei den ersten Entwürfen einbezogen werden.

Will man die Wirkung des Lichtes auf den Menschen bei der Lichtgestaltung umfassend berücksichtigen, muss man das natürliche und das Künstliche Licht, das schöne und das Arbeitslicht sowie das Licht für den Innen- und Außenraum gleichermaßen berücksichtigen.