Optische Strahlung

Optische Strahlung wird jede elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich von 100 nm (Nanometer) bis 1 mm (Millimeter) bezeichnet. Die optische Strahlung wird gemäß Tabelle in weitere Bereiche unterteilt. Die positiven wie auch negativen Wirkungen der Strahlungen auf den Menschen sind stark von der Wellenlänge und der Bestrahlung, d.h. dem Produkt aus Bestrahlungsstärke und der Einwirkungsdauer, abhängig. Im Falle schädigender Wirkungen wird der Grad der schädigenden Wirkung durch Expositionsgrenzwerte gekennzeichnet, die Bestandteil des Arbeitsschutzes sind.

Die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung” vom 27. Juli 2010 betrifft den Schutz von Arbeitnehmern durch Schädigungen von Augen und Haut aufgrund der Exposition von künstlicher, optischer Strahlung, einschließlich der LASER-Strahlung (Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation – Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung). Sie gilt nicht für die natürliche Strahlung. Sie definiert die Spektralbereiche der künstlichen Strahlung, verweist auf mögliche schädigende Wirkungen (s. a. Tabelle) und legt den Expositionsgrenzwert hinsichtlich des Arbeitsschutzes fest.

Abbildung 3.43: Das Spektrum elektromagnetischer Strahlung

Die Verordnung beruht auf einer Europäischen Richtlinie (EG-Arbeitsschutz-Richtlinie 2006/25/EG) und ist in allen EU-Ländern in nationale Vorschriften umgesetzt worden.

Eine spezielle potentielle Gefährdung, die sich bei Einsatz von LED-Leuchtmitteln ergeben kann, ist die sogenannte „Blaulichtgefahr von Lichtquellen und Leuchten” deren Beurteilung in der Norm DIN IEC/TR 62778:2014-03; DIN SPEC 42778:2014-03 beschrieben ist. Mit Anwendung dieser Norm erfolgt eine Einteilung von Lichtquellen in Risikogruppen RG 0 bis RG 3. Für Leuchten sind gemäß EN 60598-1:2015-10; VDE 0711-1:2015-10 die Risikogruppen RG 0 bis RG 2 zulässig und ggf. ein warnendes Bildzeichen an oder in der Leuchte anzubringen (siehe auch Kapitel „Photobiologische Sicherheit”).

Die schädigenden Wirkungen des Tages- und Sonnenlichtes sind nicht Inhalt dieser Ausführungen. Sie beschäftigen Dermatologen und Klimaforscher, die zunehmend Sorgen in Bezug auf die Veränderung der spektralen Zusammensetzung der auf die Erde auftreffenden Sonnenstrahlung äußern. Ebenso hinterfragen die Verhaltensforscher Gewohnheiten, Neigungen und Bedürfnisse der Menschen und warnen – wie auch die Dermatologen – vor unkontrolliertem Genuss des Sonnenlichts aus kosmetischer und modischer Sicht, statt es dosiert zu nutzen.