Leuchtdichtegrenzwerte

Tabelle enthält maximal zulässige Leuchtdichten, die sich aus der Sicht des Nutzers auf dem Bildschirm spiegeln können. Diese maximalen mittleren Leuchtdichtewerte sind in den betreffenden Regelwerken von unterschiedlichen Kriterien abhängig und der Tabelle Tabelle zu entnehmen. Die Grenzwerte für die mittlere Leuchtdichte nach EN 12464-1 gelten dem aktuellen Stand der Technik entsprechend für Flachbildschirme. Wie Messungen an realen Bildschirmen ergeben haben, werden diese überwiegend in Positivdarstellung und mit einer mittleren Hintergrundleuchtdichte von 140 cd/m2 bis 180 cd/m2 genutzt. Bei Laptops ist die Hintergrundleuchtdichte meist unter 100 cd/m2 eingestellt. Entsprechend sind auch die Grenzleuchtdichten der Leuchten gem. Tabelle einzuhalten.

EN 12464-1 weist unter Abschnitt „Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen” ausdrücklich darauf hin, dass in einigen Ländern zusätzliche Anforderungen gelten.

In Großbritannien (UK) sind in dem Lighting Guide LG7 „Office Lighting'' (Ausgabe 2005) ebenfalls Grenzwerte der Leuchtdichte von Leuchten festgelegt. Diese Werte sind nach der in UK geltenden Health and Safety (Display Screen) Regulations anzuwenden. Die Werte sind ebenfalls in Tabelle enthalten.

Die maximal zulässigen Leuchtdichten zur Vermeidung von störenden Reflexen auf dem Bildschirm sind auch von der Polarität der Bildschirmanzeige abhängig. Bei negativer Bildschirmanzeige (helle Zeichen auf dunklem Hintergrund) sind störende Reflexe stärker wahrzunehmen als bei positiver Bildschirmdarstellung (dunkle Zeichen auf hellem Hintergrund).

EN 12464-1 und LG7 legen Grenzleuchtdichten für Leuchten fest – nicht für andere leuchtende Flächen.

Nach EN 12464-1 gelten die Leuchtdichtegrenzwerte nach Tabelle ab einem Ausstrahlungswinkel von 65° zur Vertikalen, und zwar in den Ebenen C0, C15, C30 bis C345 in Schrittweiten von 15°. Die Anforderungen gelten für Bildschirme bis zu einer Neigung von 15° und einer Bildschirmdiagonalen von bis zu 48 cm (19'').

Für Bildschirme mit größeren Bildschirmdiagonalen und stärkerer Neigung sowie bei Bildschirmen mit reflexempfindlicher Oberfläche sind besondere Maßnahmen vorzusehen, wie z. B.

  • Verwendung von Leuchten mit geringeren Leuchtdichten in Richtung zur Arbeitsfläche

  • Verwendung von Leuchten, bei denen die in  angegebenen Werte der mittleren Leuchtdichte bereits bei Ausstrahlungswinkeln unter 65° eingehalten werden, z. B. ab 55°

  • besondere Zuordnung der Leuchten zum Bildschirm

  • Beleuchtungskonzept „teilflächenbezogene Beleuchtung'' (siehe auch Abschnitt, „Beleuchtungskonzepte''').

Tabelle 3.75: Grenzwerte der Leuchtdichten von Leuchten, die sich auf dem Bildschirm spiegeln können, nach EN 12464-1, sowie Grenzleuchtdichten von Leuchten nach LG 7 (Großbritannien)

Anordnung der Arbeitsplätze und Arbeitsmittel

Die grundlegenden Kriterien der Beleuchtung bilden die Basis für die Anordnung der Bildschirmarbeitsplätze im Raum und für die Oberflächengestaltung der Möbel und Arbeitsmittel. Die Begrenzung der Reflexblendung kann durch verschiedene Maßnahmen erfolgen. Ist es nicht möglich, Reflexblendung durch ausschließlich beleuchtungsbezogene Maßnahmen zu begrenzen, können eine geeignete Anordnung der Arbeitsplätze und der Arbeitsmittel oder weitere Maßnahmen dazu beitragen, die Reflexblendung auf dem Bildschirm und auf sonstigen Arbeitsmitteln zu begrenzen.

Folgende Anordnung der Arbeitsplätze und Arbeitsmittel wird empfohlen:

  • Bildschirme sollten so angeordnet sein, dass sich für den Nutzer eine im Wesentlichen parallele Blickrichtung zur Hauptfensterfront ergibt.

  • Bildschirme sollten so angeordnet sein, dass sie nicht direkt unter Leuchten aufgestellt sind, die einen großen Anteil ihres Lichtstromes enggebündelt nach unten lenken, wie z. B. bei tiefstrahlenden Leuchten.

  • Innerhalb der Arbeitsbereiche „Bildschirmarbeit” und „Besprechung” sollte auf den meist horizontalen Flächen, auf denen sich die Sehaufgaben befinden (hier ist nicht die Sehaufgabe auf dem Bildschirm gemeint), keine Störungen durch Reflexblendung auftreten. Leuchten, die in Richtung auf diese Fläche hohe Leuchtdichten aufweisen, z. B. tiefstrahlende Leuchten mit hohen Lichtstärken im Ausstrahlungsbereich von -20° ≤ γ ≤ +20°, sollten nicht direkt über den Arbeitsplätzen angeordnet sein.