Hygiene im Krankenhaus

Hygiene ist im Krankenhaus oberstes Gebot. Die Verschleppung von Krankheitserregern, der Hospitalismus, ist eine permanente Gefahr für Patienten, deren Abwehrreaktion ohnehin geschwächt ist. Seitens der Hygiene wird daher oft die Frage gestellt, welchen Einfluss die Schutzart der Leuchten bezüglich Dichtigkeit z. B. gegen Staub auf die Aufrechterhaltung des hygienischen Standards in Räumen des Gesundheitswesens hat.

Grundsätzlich sind Leuchten keine Verunreiniger der Raumluft. Probleme können nur dann entstehen, wenn kontaminierende Keime in die Leuchten eindringen und dort wegen mangelnder Reinigungsmöglichkeiten für längere Zeit Brutplätze bilden können. Daher sind grundsätzlich entweder offene, leicht zu reinigende Leuchten (wie Rasterleuchten) oder Leuchten entsprechend höherer Schutzart erforderlich. Zum Beispiel sind in Intensivstationen ohne Bedenken des Haushygienikers Rasterleuchten eingesetzt worden.

In Räumen mit höheren hygienischen Anforderungen werden Leuchten der Schutzarten IP 54 oder IP 65, vor allem deswegen eingesetzt, weil die höhere Schutzart aus Gründen der elektrischen Sicherheit bei den Desinfektionsmaßnahmen, z. B. Abspritzen von Wänden und Decke, erforderlich ist.

Ein viel akuteres Problem ist die Abschottung des hygienisch anspruchsvollen Raumes, z. B. des Operationsraumes und dessen Nebenräumen, gegen die Zwischendecke. In die abgehängte Decke eingebaute Leuchten können die unkontrollierte Verschleppung von Krankheitserregern aus dem Zwischendeckenraum in Richtung Reinraum fördern. Daraus folgt, dass Einbauleuchten durch ihren konstruktiven Aufbau zum Deckenzwischenraum hin dicht im hygienischen Sinne sein müssen, ebenso deren Einbau in die Zwischendecke. In den meisten Fällen jedoch wird die Zwischendecke unter einem geringen Unterdruck gehalten, so dass Luft nur aus dem Reinraum in den Zwischendeckenraum und nicht umgekehrt strömen kann. Ferner werden der OP-Raum und dessen angrenzende Räume meist am gleichen Lüftungs- bzw. Filtersystem betrieben, so dass eine Verschleppung der Keime aus anderen Bereichen des Krankenhauses in diesen Cleanbereich wenig wahrscheinlich ist.

In Operationsräumen werden überwiegend Reinraumleuchten der Schutzart IP 65 eingesetzt. Solche Leuchten sind aufgrund entsprechender Prüfeinrichtungen staubund praktisch bakteriendicht. Bei der Prüfung auf Staubdichtigkeit wird die Leuchte im betriebswarmen Zustand in eine Staubprüfkabine mit in Schwebe gehaltenem Staub gebracht und nach 1 Minute ausgeschaltet. Die Leuchte kühlt in 3 Stunden ab und würde bei geringerer Schutzart als IP 65 Staub durch die Dichtung einsaugen. Bei dem Prüfergebnis IP 65 „staubdicht"darf kein Staub eingedrungen sein.

Nach EN 60598-1 muss der Prüfstaub mit einem Sieb mit einem Drahtdurchmesser von 50 μm und einer Maschenweite von 75 μm auf Feinheit getestet werden, um ihn gemäß der Basisnorm EN 60529 für Staubprüfzwecke verwenden zu können.

Der im TRILUX-Laboratorium verwendete Prüfstaub (Talkum) hat jedoch eine viel geringere Korngröße. Diese beträgt (statistische Mittelwerte)

  • 95 % des Talkums hat eine Korngröße < 13,1 μm

  • 75 % des Talkums hat eine Korngröße < 7,3 μm

  • 50 % des Talkums hat eine Korngröße < 4,7 μm

  • 25 % des Talkums hat eine Korngröße < 2,8 μm

Der Vergleich mit den Größenbereichen luftgetragener Verunreinigungen zeigt (siehe Abbildung): Der überwiegende Größenbereich von Bakterien liegt über der kleinsten Korngröße des Prüfstaubes und kann damit nicht in die IP65-Leuchte eindringen. Leuchten der Schutzart IP 65 sind praktisch bakteriendicht. Ferner: Keime, Bakterien und Viren sind meist an Partikel (Materie) gebunden und können nur mit diesen in die Leuchte gelangen, wenn die hohe Schutzart diese nicht daran hindert.

Leuchten der Schutzart IP 54 „staubgeschützt” erfüllen in vielen Fällen ebenfalls die Hygieneanforderungen in Räumen des Gesundheitswesens.

Abbildung 3.122: Teilchengrößen von Luftverunreinigungen und Eigenschaften von Lüftungsfiltern