Räume der Intensivmedizin

Intensive medizinische Behandlung erfolgt in unterschiedlichen Bereichen des Krankenhauses. Im Betten- und Pflegebereich werden einige Bettenzimmer mit höherer medizintechnischer Ausstattung eingerichtet, um im akuten Bedarfsfall und meist auch nur während begrenzter Zeit Patienten einer dauernden Vitalwertüberwachung (z.B. Blutdruck, Atmung, kardiologische Werte usw.) zu unterziehen. Dem Patienten wird damit die Umlagerung in die eigentliche Intensivstation erspart.

(a) Intensivpflegeraum für Neugeborene

(b) Der ergonomische und sehr effektive Intensivarbeitsplatz mit allseitigem Zugang zum Patienten - möglich durch deckengebundene Versorgungseinheiten

Abbildung 3.117: Intensivpflegeräume

Ferner gibt es die eigentlichen Intensivstationen, die meist dem Operationstrakt des Krankenhauses zugeordnet und mit höchst entwickelten medizintechnischen Geräten ausgestattet sind.

Die Beleuchtung von Räumen der Intensivmedizin muss in erster Linie die Behandlung und ständige Überwachung schwerkranker Patienten ermöglichen.

Räume der Intensivmedizin werden mit mehreren Beleuchtungssystemen ausgestattet: Mit einer indirekten Allgemeinbeleuchtung als Behaglichkeitsbeleuchtung, wie im Bettenzimmer, und mit einer direkt strahlenden (Lese-)Beleuchtung zur Unterstützung einfacher Untersuchungen. Zusätzlich ist eine stationäre Untersuchungsund Behandlungsbeleuchtung mit Beleuchtungsstärken bis 1.000 lx notwendig, um ggf. den sofortigen chirurgischen Eingriff vorzubereiten.

In Intensivstationen werden die Patienten während der Nacht dauernd beobachtet. Dafür und zur Beobachtung von medizinischen Geräten am Patienten ist eine Übersichtsbeleuchtung vorzusehen. Im Patientenraum sind maximal 20 lx zulässig, um den Schlaf nicht zu behindern. Angrenzende Räume mit Beobachtungsfenstern müssen ein daran angepasstes Beleuchtungsniveau mit einer blendungsfreien Beleuchtung aufweisen. Diese Beleuchtung darf den Patienten nicht stören, muss also abgeschirmt sein und darf keine Reflexionen an den Durchblickfenstern erzeugen. Sie sollte daher helligkeitsgeregelt sein.

Die heute als wesentlich anerkannte Anforderung für eine circadiane Wirksamkeit der Beleuchtung – die Variabilität des Lichtes in Niveau und Farbe (siehe Kapitel „Melanopische Wirksamkeit des Lichtes”) – wird in Intensivstationen bereits seit einiger Zeit mit Erfolg umgesetzt. Die Anpassung der künstlichen Beleuchtung der Intensivpflegeräume an den natürlichen Verlauf des Tageslichtes vermittelt den Patienten in Räumen mit ungenügendem Tageslicht das Gefühl der Normalität, schafft Vertrauen in die medizinische Versorgung und wirkt sich positiv auf den Genesungsprozess aus.Studien haben weiterhin
gezeigt, das verringerte Delir-Raten und besserer Schlaf die positiven Folgen einer HCL-Lichtlösung sind.

Für besondere Erfordernisse und für Notfälle muss sofort eine normgerechte Untersuchungsbeleuchtung mit neutral-weißer Lichtfarbe zugeschaltet werden können.