Schutz gegen Feuchte und Fremdkörper

Zu den häufigsten Belastungen, denen elektrische Betriebsmittel ausgesetzt sein können, zählt Feuchtigkeit. Unter den Einwirkungen von Kondenswasser, Wrasen, Dünsten, Dämpfen sowie Spritz- und Strahlwasser kann die elektrische Sicherheit durch „verkürzte Kriech- und Luftstrecken“, d. h. durch höhere Leitfähigkeit zwischen unterschiedliche Spannung führenden Teilen herabgesetzt werden.

In DIN VDE 0100-737 (Januar 2002) wird für feuchte und nasse Räume und Anlagen im Freien ein besonderer Schutz der Betriebsmittel gegen das Eindringen von Feuchtigkeit gefordert.

Schutzarten

Mit der Norm EN 60529 bzw. IEC 60529 (VDE 0470 Teil 1) „Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code)“ werden Schutzarten für Umhüllungen (Gehäuse) von elektrischen Betriebsmitteln definiert. Dies betrifft den Schutz von Personen vor Berühren (mit Handrücken oder Finger) spannungsführender Teile und den Schutz des Betriebsmittels gegen das Eindringen von festen Körpern (Fremdkörperschutz) und Wasser (Wasserschutz). Damit sollen insbesondere die konstruktiv bedingten Luft- und Kriechstrecken zwischen unterschiedlich spannungsführenden Teilen sichergestellt werden. So soll die aufgrund einer Prüfung festgestellte elektrische Sicherheit des Betriebsmittels auch unter Betriebsbedingungen bestehen bleiben.

Der IP-Code (IP – International Protection) besteht aus zwei Ziffern. Die erste Ziffer betrifft den Berührungs- bzw. den Fremdkörperschutz, die zweite Ziffer den Wasserschutz (siehe Tabelle).

Tabelle 3.143: Schutzartkennzeichnung nach dem IP-Code gemäß EN 60529

Für das Einhalten der Schutzart ist sowohl der Errichter bei der Montage als auch der Betreiber während der Gebrauchsdauer der Beleuchtungsanlage verantwortlich. Um bei der Installation die angegebene Schutzart der Leuchte einzuhalten, sind die mitgelieferten Dichtungsmittel für Leitungseinführungen und Befestigungsstellen zu verwenden und die Hinweise in der Montageanleitung zu beachten.

Anforderungen

In feuchten Räumen wird die elektrische Sicherheit durch Feuchtigkeit, Kondenswasser und chemische oder ähnliche Einflüsse beeinträchtigt. Betriebsmittel müssen hier mindestens tropfwassergeschützt in der Schutzart IPx1 ausgeführt sein. Werden in nassen Räumen Fußböden, Wände und Einrichtungen zu Reinigungszwecken abgespritzt, müssen die elektrischen Betriebsmittel mindestens der Schutzart IPx4 (spritzwassergeschützt) bzw., wenn sie zur Reinigung angestrahlt werden, in Schutzart IPx5 (strahlwassergeschützt) entsprechen.

Bei Verwendung von Druckwasser zu Reinigungszwecken, z.B. mit Hochdruckreiniger, ist die Schutzart IPx5 nicht ausreichend. In solchen Fällen wird empfohlen, Betriebsmittel in der Schutzart IPx9 nach DIN 40050 (IP-Schutzarten von Straßenfahrzeugen) einzusetzen.

Darüber hinaus bestehen für bestimmte Betriebsstätten oder Räume spezielle Forderungen zum Feuchteschutz. Hierzu gehören beispielsweise Räume mit Badewanne oder Dusche (siehe Kapitel), überdachte Schwimmbäder (siehe Kapitel) oder Anlagen im Freien (siehe Kapitel).

Für die Verwendung im Freien müssen Betriebsmittel mindestens die Schutzart IPx3 erfüllen. In besonderen Fällen, wie z. B. in geschützten Anlagen, genügt IPx1. Grundsätzlich müssen Innenleuchten bei Verwendung im Freien dafür auch geeignet sein.

In Tabelle werden die für Leuchten gebräuchlichsten Schutzarten aufgeführt.

Tabelle 3.144: Gebräuchliche Schutzarten technischer Leuchten

Grundsätzlich sollten Leuchten für feuchte Bereiche nicht nur das Eindringen von Feuchtigkeit verhindern, sondern durch entsprechend widerstandsfähige Materialien auch einen ausreichenden Schutz gegen Korrosion und Alterung bieten, um die im Neuzustand ermittelte Schutzart auch langfristig erfüllen zu können (siehe auch Kapitel „Chemische und sonstige Einflüsse”).