Nicht erst seit Covid-19 steht die Frage im Raum: Lassen sich Viren und Bakterien durch die Bestrahlung mit UV-C abtöten? Die wissenschaftlichen Evidenzen sind eindeutig: Ja, es geht. Genauso unstrittig sind jedoch Untersuchungen zu den Gesundheitsgefährdungen durch eine keimtötende UV-Strahlung (GUV). Ein Positionspapier der Internationalen Beleuchtungskommission CIE  fasst den derzeitigen Forschungsstand zusammen, zeigt Anwendungsszenarien und Risiken auf – und rät insbesondere von der Verwendung von UV-C-Geräten ab, bei denen Menschen der Strahlung direkt exponiert werden. Als deutscher Marktführer für technisches Licht bietet TRILUX derzeit keine keimtötenden UV-C Geräte an, prüft aber die Entwicklung von Luftreinigungsgeräten, etwa für Klimaanlagen in Krankenhäusern, Schulen oder Büros.

Die Sonne emittiert nicht nur Strahlung im sichtbaren Bereich – also mit einer Wellenlänge zwischen 400 und 780 Nanometern – sondern auch im UV-Spektrum zwischen 100 und 400 nm. UV-Strahlung ist für den Menschen zwar nicht sichtbar, aber für ein breites Spektrum an Wirkungen verantwortlich, angefangen bei der Bräunung der Haut über die Vitamin-D-Produktion bis hin zu gesundheitsschädlichen Aspekten wie Sonnenbrand, Hautkrebs oder Schädigung der Netzhaut. Abhängig von der Wellenlänge und physiologischen Wirkung unterscheidet man zwischen UV-A (400 – 315 nm), UV-B (315 – 218 nm) und UV-C (280 – 100 nm). Dabei gilt: Je kürzer die Wellenlänge, desto höher der Energiegehalt. UV-C ist also die energiereichste UV-Strahlung. Aber nicht nur das macht diese Strahlung so wirkungsvoll. Unter natürlichen Bedingungen wird die UV-C Strahlung bereits in der Atmosphäre herausgefiltert, während die längerwelligen UV-A und UV-B Strahlen zu einem großen Teil passieren können. Das Problem dabei: Durch die natürliche Exposition mit UV-A- und UV-B-Strahlungen haben Mensch und Natur im Laufe der Evolution Schutzmechanismen gegen Schädigungen in diesen Wellenlängenbereichen entwickelt. Aufgrund der „fehlenden Erfahrung“ konnten sich bislang noch keine entsprechenden Mechanismen für UV-C etablieren. Eine Tatsache, die bei der Desinfektion hilft, aber besondere Vorsichtsmaßnahmen mit Blick auf die menschliche Gesundheit erforderlich macht.

UV-C – bitte recht tödlich, aber bitte mit Vorsicht

Die keimtötende Wirkung der UV-C-Strahlung ist in der wissenschaftlichen Literatur gut belegt. Aufgrund der Corona-Pandemie haben Angebot und Nachfrage in diesem Bereich derzeit stark zugenommen. Das Positionspapier der CIE unterstreicht die Wirksamkeit einer professionellen Desinfektion durch UV-C, die seit über 70 Jahren erfolgreich eingesetzt wird, beispielsweise zur Wasserentkeimung oder in Lüftungsanlagen. Gleichzeitig warnt die CIE von einem Einsatz von UV-Desinfektionsgeräten für Hände oder andere Hautbereiche ohne medizinische Indikation und weist ausdrücklich auf die gesundheitlichen Gefahren hin. Empfehlenswerte UV-C-Lösungen müssen strengste Sicherheitsvorschriften erfüllen und die gesetzlich vorgeschriebenen Expositionsgrenzen (ICNRIP – International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) einhalten. Trotz – oder vielleicht gerade wegen – der hohen Ansprüche sind UV-C-Desinfektionssysteme für TRILUX ein interessanter Markt. „Mit unserem technologischen und konstruktiven Knowhow lassen sich entsprechende hochwertige und sichere Lösungen problemlos entwickeln. Wir evaluieren derzeit, ob und in welchem Umfang es sinnvoll ist, unsere Produktpalette mit UV-C-Lösungen um ein neues Segment zu erweitern“, erklärt Dr. Sebastian Knoche, Manager Research beim TRILUX Innovationszentrum.