Weitgehend unbekannt ist dagegen in vielen Unternehmen, dass auch Licht leasingfähig ist. Doch das Interesse, Beleuchtungsanlagen zu mieten, nimmt stetig zu. 

Was in den vergangenen Jahren im Bereich der kommunalen Straßenbeleuchtung bereits vielfach angewendet wurde, gegebenenfalls sogar mit Auslagerung des Betriebs der Anlage an externe Partner, ist zunehmend auch Bestandteil von Lichtlösungen in Innenräumen. Gerade hier erreichen energieeffiziente, moderne LED-Anlagen erhebliche Einsparungen bei den Stromkosten, die weit über 50 Prozent liegen können. Dadurch werden, je nach Alter des Bestandslichts, Amortisationszeiträume zwischen zwei und vier Jahren erreicht. Es ist sogar möglich, aus den erzielten Einsparungen die geringen Verbrauchskosten der LED-Beleuchtungsanlage sowie die Finanzierung zu bedienen. Die wesentlichen Finanzierungsinstrumente sind Contracting, Leasing und Mietkauf.

Contracting

Beim Contracting wird in der Regel der gesamte Betrieb der Anlage an ein externes Unternehmen, den Contractor, übergeben. Der Kunde kauft nur noch das Licht ein, die Beleuchtungsanlage selbst bleibt – zunächst – Eigentum des Contractors. Dieser trägt auch die kompletten Investitionskosten und übernimmt im Bereich der Außenbeleuchtung gegebenenfalls auch die Stromversorgung. Eine so weitreichende Leistung kann für die Innenbeleuchtung nur dann funktionieren, wenn das Contracting-Unternehmen auch weitere energetisch relevante Anlagen betreibt, wie beispielsweise Heizung oder Solaranlage. In derartigen Fällen arbeitet TRILUX mit renommierten Partnern zusammen und übernimmt die Verantwortung für den gesamten Leistungsbereich Licht. Soweit ausschließlich die Beleuchtung betroffen ist, bietet TRILUX Contracting-Lösungen auch selbst an. Nach Ablauf der vertraglichen Bindungen geht das Eigentum an der Beleuchtungsanlage in der Regel an den Auftraggeber über.

Leasing

Die Leasingangebote von TRILUX bieten zusammen mit einem umfangreichen Servicepaket dagegen eher eine Finanzierungslösung für Kunden, die ihre Liquidität schonen oder anderweitig verwenden wollen. Auch hier kommt die erhebliche Energieeinsparung der LED-Technik zum Tragen, von der der Kunde bereits ab dem ersten Tag profitiert – und damit lange bevor die Beleuchtungsanlage in sein Eigentum übergeht. Höchste Wirtschaftlichkeit bei gleichzeitiger Entlastung des Kunden ist unsere Kompetenz: Die Kunden können sich so ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und TRILUX die Betreuung der Beleuchtung überlassen. Die Vertragslaufzeiten bewegen sich normalerweise zwischen fünf und sieben Jahren und sind somit gut überschaubar. Auch hier geht das Eigentum an der Anlage in der Regel nach Vertragsende auf den Kunden über. Ein weiterer Vorteil ist die bilanzneutrale Gestaltung der gesamten Finanzierung.

Beim Mietkauf ist von vornherein der Eigentumsübergang der Beleuchtungsanlage auf den Kunden geregelt. Der Kunde entrichtet monatliche Raten und erhält dafür eine moderne Beleuchtung, die automatisch in sein Eigentum übergeht.

Da die daraus resultierenden steuerlichen und bilanztechnischen Folgen nicht von allen Kunden gewünscht werden, wird diese Form der Finanzierung selten angewandt.

TRILUX bietet für alle Angebote eine individuelle Beratung an, um ein auf jeden Kunden zugeschnittenes Beleuchtungs- und Finanzierungskonzept liefern zu können.

Finanzielle Entlastung

Die Sanierung einer Beleuchtungsanlage muss gut geplant sein – und zwar schon lange bevor die erste Leuchte installiert wird. Das gilt auch für die Finanzierung.

Deshalb bieten wir Ihnen mit individuellen Finanzierungsangeboten die Möglichkeit, mit modernem Licht sofort laufende Kosten zu reduzieren. Und alles ohne eigene Investitionen. Natürlich binden wir Förderprogramme der öffentlichen Hand gerne in das Finanzierungskonzept mit ein.

 

Finanzierung und Förderung