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Das Gebäude-Modernisierungs-Gesetz (GModG) hat Ende Juli 2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst und setzt zugleich Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD 2024 in deutsches Recht um. Für Unternehmen mit Nichtwohngebäuden bringt das konkrete Anforderungen an die Gebäudeautomation mit sich.
Auch die Beleuchtung ist davon betroffen. In vielen Nichtwohngebäuden wird eine automatische Beleuchtungssteuerung mit Belegungserkennung und angemessener Zonierung künftig gesetzlich gefordert. Für Unternehmen ist das Anlass, sich mit einer Frage zu beschäftigen, die weit über die Beleuchtung hinausgeht: Wie lässt sich ein Gebäude so steuern, dass Energie nur dort eingesetzt wird, wo sie tatsächlich benötigt wird?
Eine wichtige Grenze liegt bei 70 Kilowatt. Nichtwohngebäude, deren Heizungs-, Klima- oder kombinierte Lüftungsanlagen die im Gesetz definierte Nennleistung von 70 kW überschreiten, müssen bis zum 31. Dezember 2029 mit einem System für Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung ausgestattet werden. Ausnahmen gelten, wenn die Umsetzung technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Das Gesetz formuliert konkrete Aufgaben für diese Systeme. Energieverbräuche sollen kontinuierlich überwacht, protokolliert und analysiert werden. Die erfassten Informationen müssen über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle zugänglich sein. Das System soll Effizienzverluste erkennen, den Betreiber auf Verbesserungsmöglichkeiten hinweisen und die Raumklimaqualität überwachen.
Für viele größere Nichtwohngebäude ist Gebäudeautomation bereits bekanntes Terrain. Das bisherige GEG schrieb entsprechende Systeme für Gebäude mit Anlagenleistungen über 290 kW bereits bis Ende 2024 vor. Das GModG senkt diese Schwelle nun auf 70 kW und erweitert damit den Kreis der betroffenen Gebäude erheblich.
Für die Lichtplanung ist vor allem § 56 Absatz 6 des GModG relevant. Demnach müssen betroffene Nichtwohngebäude bis Ende 2029 mit einer automatischen Beleuchtungssteuerung ausgestattet sein.
Diese soll angemessen zoniert sein und über eine Belegungserkennung verfügen. Was zunächst technisch klingt, lässt sich recht einfach übersetzen: Die Beleuchtung soll auf die tatsächliche Nutzung eines Gebäudebereichs reagieren. Eine Belegungserkennung stellt über Präsenzsensoren fest, ob ein Bereich genutzt wird. Die Zonierung wiederum orientiert sich an Bereichen mit vergleichbaren beleuchtungstechnischen Anforderungen. Statt beispielsweise eine komplette Büroetage gleich zu behandeln, können einzelne Arbeitsbereiche entsprechend ihrer Nutzung gesteuert werden, wobei die einschlägigen Arbeitsschutzregeln (bspw. ASR A3.4) weiterhin eingehalten werden müssen.
In Bereichen mit ausreichendem Tageslicht kommt die tageslichtabhängige Regelung hinzu. Das Kunstlicht wird abhängig vom vorhandenen Tageslicht angepasst. Steht genügend natürliches Licht zur Verfügung, wird die Beleuchtung heruntergedimmt oder abgeschaltet. Sinkt der Tageslichtanteil, stellt das System die erforderliche Beleuchtungsstärke wieder her. Aus einer klassischen Beleuchtungsanlage wird damit ein System, das auf seine Umgebung reagiert.
Wie eine solche Steuerung aussieht, hängt stark von der Nutzung eines Gebäudes ab. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei, dass sich die Beleuchtung dimmen lässt. Denn Funktionen wie die tageslichtabhängige Regelung setzen voraus, dass die Lichtleistung bedarfsgerecht angepasst werden kann. Gerade bei Modernisierungen sollte Dimmbarkeit deshalb von Anfang an mitgedacht werden. Im Büro können Präsenzsensoren einzelne Räume oder Zonen innerhalb größerer Büroflächen erfassen.
Arbeitsplätze in Fensternähe profitieren von einer tageslichtabhängigen Regelung, während innenliegende Bereiche unabhängig davon gesteuert werden können. Ein leerer Besprechungsraum muss so nicht über Stunden vollständig beleuchtet bleiben.
In Industrie- und Logistikgebäuden bieten sich andere Möglichkeiten. Verkehrswege, Lagergänge und sporadisch genutzte Bereiche können über Präsenzsensorik bedarfsgerecht beleuchtet werden. Bei dauerhaft besetzten Arbeitsplätzen mit ausreichendem Tageslicht lässt sich die künstliche Beleuchtung entsprechend dem verfügbaren Tageslicht regeln. In Hallen ohne ausreichenden Tageslichteinfall kann eine Konstantlichtregelung sinnvoll sein. Im Retail wiederum unterscheiden sich Verkaufs- und Nebenflächen deutlich voneinander. Auf den Hauptflächen spielen Öffnungszeiten, Tageslicht und das jeweilige Lichtkonzept eine große Rolle. Lager, Flure oder Sozialräume eignen sich besonders für eine belegungsabhängige Steuerung. Die gesetzliche Anforderung führt damit nicht zu einer einzigen Standardlösung. Nutzung, Architektur und vorhandene technische Infrastruktur bestimmen, wie die Beleuchtungssteuerung ausgelegt werden sollte.
Das GModG greift für Neubauten auf die Automationsgrade der DIN/TS 18599-11 zurück. Sie reichen von D mit geringen Anforderungen bis A mit einem hohen Automatisierungsgrad. Für neue Nichtwohngebäude sieht das Gesetz je nach Anlagenleistung mindestens Automationsgrad C beziehungsweise B vor. Bei mehr als 70 kW gilt mindestens Grad C, bei mehr als 290 kW mindestens Grad B. Zugleich muss die Kommunikation zwischen unterschiedlichen gebäudetechnischen Systemen möglich sein, auch wenn Technologien, Geräte oder Hersteller voneinander abweichen. Damit gewinnt die Verbindung der einzelnen Gewerke an Gewicht.
Die Beleuchtung sollte ihre Informationen nicht für sich behalten. Präsenzdaten können beispielsweise auch für andere Anwendungen im Gebäude interessant sein. Ebenso können Informationen aus übergeordneten Systemen für die Lichtsteuerung genutzt werden. Offene Schnittstellen schaffen dafür die technische Grundlage.
Die Anforderungen des GModG an die Beleuchtung lassen sich mit heute verfügbarer Lichtmanagement- und Sensortechnik bereits abbilden. Bei TRILUX greifen dafür LED-Beleuchtung, die Sensorik IntuSens und das Lichtmanagementsystem LiveLink ineinander.
LiveLink übernimmt dabei das Lichtmanagement. Präsenz- und Belegungserkennung ermöglichen eine automatische Steuerung nach der tatsächlichen Nutzung. In Bereichen mit ausreichendem Tageslicht wird die künstliche Beleuchtung automatisch angepasst. Räume und Flächen lassen sich entsprechend ihrer Nutzung zonieren und separat steuern. Damit können zentrale Anforderungen des GModG an die automatische Beleuchtungssteuerung technisch abgebildet werden.
Für die Einbindung in die Gebäudeautomation bietet LiveLink Premium weitere Möglichkeiten. Über offene Schnittstellen lässt sich das Lichtmanagement mit übergeordneten Gebäudesystemen verbinden. Betriebs- und Verbrauchsdaten können erfasst und für das Gebäudemanagement bereitgestellt werden. So wird die Beleuchtung vom einzelnen Gewerk zum Bestandteil der vernetzten Gebäudeautomation.
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Gebäude ab. Eine Produktionshalle stellt andere Anforderungen als ein Bürogebäude, ein Logistikzentrum oder eine Verkaufsfläche. Gerade bei Bestandsgebäuden kommt es darauf an, vorhandene Infrastruktur, Nutzung und Modernisierungsziele gemeinsam zu betrachten.
Mit dem GModG bekommt intelligente Beleuchtung eine neue Bedeutung. Was bisher häufig als zusätzliche Möglichkeit zur Energieeinsparung betrachtet wurde, wird für viele Nichtwohngebäude Teil der gesetzlichen Anforderungen.
Für Unternehmen lohnt es sich deshalb, Beleuchtung nicht isoliert zu modernisieren. Wer ohnehin Leuchten austauscht, kann gleichzeitig prüfen, welche Sensorik benötigt wird, wie sich Bereiche sinnvoll zonieren lassen und wie das Lichtmanagement mit der Gebäudeautomation kommunizieren soll. Das GModG setzt dafür einen neuen gesetzlichen Rahmen. Intelligentes Licht liefert schon heute die Technik, um einen Teil dieser Anforderungen in die Praxis zu übersetzen.
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