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Schicken Sie die CO2-Emissionen auf Talfahrt und erklimmen Sie den Gipfel der Fördermittel. Die BMU Förderung belohnt Ihre klimafreundlichen Investitionen in LED Beleuchtung mit einem Zuschuss von bis zu 50% bzw. 60%*.
Ab dem 1. Januar 2019 gibt es für Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat dazu eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie veröffentlicht. Gefördert wird unter anderem die Umrüstung oder Sanierung auf hocheffiziente Beleuchtungstechnik im Innen- und Außenbereich.
*Gilt im Zeitraum vom 01.08.2020 bis zum 31.12.2021
Sie kommen besonders günstig an eine High-End-Beleuchtung inklusive modernem Lichtmanagementsystem. Die Sanierung senkt den klimaschädlichen CO2-Ausstoß und reduziert Ihre Energieverbräuche um bis zu 80 %. Je nach Anwendungsbereich gibt es Zuschüsse von bis zu 30 %, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Eine Win-win-Situation für unsere Umwelt und Ihr Budget.
Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, wie Sie die Bedingungen für die BMU Förderung am besten erfüllen können. Ihr persönlicher TRILUX-Berater sollte deshalb immer Ihre erste Anlaufstelle sein. Er wird alles Notwendige in die Wege leiten, damit Sie ohne Probleme Ihren Förderantrag einreichen können.
TRILUX und seine kooperierenden Planungspartner lassen Sie in keiner Phase der Antragstellung und Realisierung des Projekts allein. Wir erfassen die Daten Ihrer alten Beleuchtungsanlage, erstellen die Lichtberechnung, erbringen den Nachweis der erforderlichen Effizienz und CO2-Einsparung und beraten Sie beim Antragsverfahren des Bundes. Kurz: Wir machen es Ihnen einfach, an die Mittel der BMU LED-Förderung zu kommen - ganz im Sinne unserer Markenbotschaft „Simplify Your Light“.
20 % bei 50 % CO2-Einsparung
25 % bei 50 % CO2-Einsparung mit Technik zur adaptiven Anpassung
Förderfenster Antragstellung:
Finanzschwache Kommunen erhalten bei 50 % CO2-Einsparung eine höhere Förderquote in Höhe von:
25 % bei 50 % CO2-Einsparung mit einer nutzungsgerechten Steuerungs- und Regelungstechnik
Förderfenster Antragstellung:
Finanzschwache Kommunen erhalten eine höhere Förderquote in Höhe von 30 % des Investitionsvolumens bei 50 % CO2-Einsparung.
Schnell sein lohnt sich: Ab sofort werden die oben genannten Förderquoten für Anträge, die im Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden, um weitere zehn Prozentpunkte erhöht. Damit gelten jeweils auch entsprechend geringere Mindestbeträge der Projektgrößen und reduzierte bzw. aufgehobene Eigenmittelanteile.
Profitieren Sie von unserem Know-how und Service bei der BMU Antragsstellung!
Denn TRILUX begleitet seine Kunden bei der LED-Umrüstung von Anfang an.