BEG-Förderprogramm

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms lohnt es sich gut informiert zu sein

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bündelt ab 2021 die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030. Die BEG-Förderung fördert und unterstützt die energetische Gebäudesanierung zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen.

Gefördert werden Investitionen in die Anlagentechnik Ihres Gebäudes mit 15%

Das gilt für den Austausch oder die Optimierung der bestehenden Beleuchtungssysteme, der Steuerung und Regelungstechnik sowie der Komponenten für ein Energiemanagementsystem zum Zweck der Energieeffizienzsteigerung.

Die Beleuchtungssanierung lohnt sich für Unternehmen und private Einrichtungen daher gleich mehrfach – denn mit dem Umstieg auf LED lassen sich durch das Förderprogramm mit geringen Investitionskosten hohe Energiekosten einsparen.

Auch im Hinblick auf das schrittweise ab Februar 2023 in Kraft tretende Lampenverbot kann dies – insbesondere in Anbetracht der steigenden Energiepreise – heute schon sehr lohnend für Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Liegenschaften sein.

Vorteile und Förderrahmen auf einen Blick

Für Beleuchtungssysteme inkl. Steuer- und Regelungstechnik, notwendiger Verkabelung und Installation

  1. Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  2. Freiberuflich Tätige
  3. Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  4. Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  5. Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  6. Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  7. Eigentümer, Pächter, Mieter

  1. Mindestwert Investitionsvolumen: Mindestens 2.000 €
  2. Höchstgrenze Förderfähige Kosten: Maximal 1.000 €/m² Nettogrundfläche (insgesamt maximal 15 Mio. € je Zusage)
  3. Baubegleitung: Maximal 5 €/m² Nettogrundfläche (insgesamt maximal 20.000 € je Zusage)
  4. Externer Energieeffizienz-Experte: Fördersatz 50% der Kosten
  5. Förderanträge sind vor Beginn des Sanierungsvorhabens zu stellen
  6. Laufzeit des Förderprogramms: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2030

Antragstellung über:
einen unabhängigen, externen Energieeffizienz-Experten beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW. (Letzteres zeitweise ausgesetzt)

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem Energieeffizienz-Experten.

Anlagentechnik für Nichtwohngebäude (NWG):

  1. Einbau, Austausch oder Optimierung der Beleuchtung in energieeffizientere Systeme sowie der Steuerung, Regelung und der Komponenten für ein Energiemanagementsystem
  2. Voraussetzungen Beleuchtung: Lichtausbeute bei LED-Lichtbandleuchten mind. 140 lm/W, ansonsten 120 lm/W bei allen anderen Beleuchtungssystemen und Lichtstromerhalt (L80) bei 50.000 Betriebsstunden

Weitere Förderbereiche:
Austausch und Einbau von bspw. außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen, Fenstern, Türen, Dämmung und Heizung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss („Zuschussförderung“) über die BAFA.

 

Downloads

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung des Förderantrags mit:

der Bewertung Ihrer vor-
handenen Be-
leuchtungs-
anlage

der Erstellung eines Sanierungs-
konzeptes

der Suche nach Energieeffizienz-Experten

einer Kosten-
schätzung

und weiteren möglichen Services

Sie haben Fragen?

Unser Team berät sie gerne!

* Pflichtfelder

Durch Absenden des Formulars stimme ich der TRILUX Datenschutzinformation zu. Mehr zur TRILUX-Datenschutzinformation