Supermärkte und Discounter

Im Mittelpunkt der Vertriebsstrategie eines Supermarktes steht die Effizienz des Verkaufs. Ware anbieten, den Kunden führen und informieren sowie für die Waren werben sind die zentralen Themen.

Die Beleuchtung von Supermärkten wie z. B. für Lebensmittel, Baustoffe, Möbel usw. geht vornehmlich von folgenden Begriffen aus (Abbildung und Abbildung):

  • Kunden zu den Warenstationen führen

  • Ware deutlich erkennbar machen und anbieten

  • den Bedarf der Kunden wecken und für die Ware werben

  • über die Waren informieren

  • schnelle und zielgerechte Kaufentscheidungen fördern.

Insofern werden Supermärkte mit einer eher zweckbestimmten Allgemeinbeleuchtung mit 300 lx im Verkaufsbereich und mit 500 lx im Kassenbereich bzw. an Packtischen versehen, die nur vereinzelt durch Lichtakzente im Bereich der Warenpräsentation aufgelockert wird. Diese Beleuchtung erfüllt die Sehaufgaben von Personal und Kunden.

Bei einfacher Ausstattung der Verkaufsräume wird oft übersehen, dass neben der ausreichenden Beleuchtungsstärke auch die Begrenzung der Direktblendung ein unverzichtbares Gütemerkmal der Beleuchtung ist. Der für den Verkaufsbereich maximal zulässige Wert von RUGL = 22 erfordert abgeschirmte Leuchten. Mit frei strahlenden Leuchten wird dieser Wert überschritten.

Aus der Sicht des Personals im Kassenbereich und an Packtischen ist die Blendung auf RUGL = 19 zu begrenzen. Dabei ist zu beachten, dass dieser Blendwert im Wesentlichen auch von den Leuchten des übrigen Verkaufsraumes bestimmt wird (siehe auch Kapitel, "Begrenzung der Blendung”).