Gewächshäuser, Speziallichtfarben

Licht hat einen großen Einfluss auf das Pflanzenwachstum. Licht liefert die Energie für die Photosynthese, den Aufbau und Wachstum der organischen Substanz. Licht löst bestimmte (photoperiodische) Entwicklungsvorgänge der Pflanzen aus, z. B. Blütenbildung, Beginn des Wachstums und der Wachstumsruhe. Licht beeinflusst auch das äußere Erscheinungsbild der Pflanzen.

Mit der photoperiodischen Pflanzenbelichtung (photoperiodisches Reizlicht) lässt sich das Wachstum der Pflanzen steuern, wobei der botanische Tag der Pflanzen je nach Art unterschiedlich ist. Eine Kurztagpflanze, z. B. Chrysanthemen und Kalanchoe (Flammendes Kätchen), beginnt zu blühen, wenn ihre arttypische, kritische Tageslänge unterschritten wird und damit eine entsprechend lange Dunkelperiode entsteht. Um z. B. deren Blütenbildung zu behindern, ist eine Verlängerung des Tageslichtes (Verkürzung der Dunkelzeit) über die kritische Tageslänge hinaus mit künstlicher Beleuchtung mit einer Beleuchtungsstärke von 20 lx bis 200 lx (Werte artenabhängig) notwendig.

Die künstliche Tagesverlängerung kann statt mit einer Dauerbeleuchtung auch durch Intervallbeleuchtung erfolgen, womit über 50 % Beleuchtungsenergie gespart werden kann. Zum Beispiel werden Reflektorleuchten mit Leuchtstofflampen 10 Minuten ein- und 20 Minuten ausgeschaltet. Bei den photoperiodischen Vorgängen spielen blaue, rote und IR-Spektralbereiche der Lichtquellen die wichtigste Rolle. Es gibt auch tagneutrale Pflanzen, deren Blütenbildung unabhängig von einer künstlich gesteuerten Tageslänge ist.

Die wirtschaftliche Nutzung von Zierpflanzen erfordert fast zwingend eine photoperiodische Pflanzenbelichtung. Zur Wachstumsförderung (Photosynthese) werden Beleuchtungsstärken von 1.500 lx bis 6.000 lx benötigt, als Minimalwert gelten 1.000 lx. LED-Leuchten mit spezifischen Spektren fördern den Wachstumsprozess in besonderer Weise, Detailempfehlungen geben spezialisierte Hersteller.

Die Gartenbau- Berufsgenossenschaft hat aufgrund DIN VDE 0100 festgelegt, dass Gewächshäuser „nasse und durchtränkte Räume” sind und die Leuchten mindestens tropfwassergeschützt (IP x1) sein müssen; im Einflussbereich von Bewässerungsanlagen mindestens spritzwassergeschützt (IP x4) und bei scharfem Abspritzen mit dem Schlauch mindestens strahlwassergeschützt (IP x5, siehe auch Kapitel, „Leuchtenauswahltabelle”). An die Leuchten in Gewächshäusern werden hohe Anforderungen hinsichtlich Beständigkeit gegen Temperaturwechsel, Luftfeuchtigkeit und chemische Einwirkungen durch Schädlingsbekämpfungsmittel gestellt.