Stimmungsbetonte Räume

In stimmungsbetonten Räumen, wie Kirchen, Musiksälen, Theatern, Galerien usw., sowie in repräsentativen Räumen, wie Hotels, Gesellschaftsräumen, Festsälen usw., spielen in besonderem Maße gestalterische Gesichtspunkte und solche der Behaglichkeit eine Rolle. In Kapitel „Gute Beleuchtung” und Kapitel  „Beleuchtung öffentlicher Bereiche” werden Hinweise dazu gegeben. Wird in solchen Räumen oder in Teilbereichen davon auch gearbeitet, z. B. im Orchestergraben des Theaters und bei der Einlasskontrolle zum Festsaal, oder dienen sie einer Freizeitgestaltung mit vergleichbaren Sehanforderungen, sind die entsprechenden Anforderungen an die Beleuchtung nach EN 12464-1 zu berücksichtigen.