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Bemessungsleistung

Die Bemessungsleistung einer Leuchte entspricht der Wirkleistung P der Leuchte wenn diese mit der Bemessungsspannung (z. B. 230 V) in einer Umgebung mit der Bemessungstemperatur (z. B. 25°C) bei maximalem Lichtstrom ϕB (Bemessungslichtstrom, siehe auch Kapitel, „Lichtausbeute”) im thermischen Gleichgewicht betrieben wird. Zur Vereinheitlichung wird dieser Wert zur Bilanzierung der Energieaufnahme einer Leuchte verwendet. Er beinhaltet die Leistungsaufnahme aller Komponenten der Leuchte, die für den Betrieb notwendig sind. Dimmstufen werden derzeit nicht berücksichtigt, d. h. die Messung der Wirkleistung erfolgt bei 100 % Lichtleistung. Wird in einer Leuchte die zeitliche Lichtstromdegradation mittels einer Konstantlichtstrom-Regelung ausgeglichen, so ist im Datenblatt im Allgemeinen die Leistungsaufnahme im Neuzustand angegeben. Zusätzlich dazu ist die am Ende der Bemessungslebensdauer erreichte Wirkleistung anzugeben. Diese steht in engem Zusammenhang mit der für die Bemessungslebensdauer zu berücksichtigenden Degradation (siehe Kapitel „Bemessungslebensdauer bei Konstantlichtstrom-Regelung”).

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