Die europäischen Beleuchtungsnormen beschreiben die Erfordernisse zur Erfüllung spezifischer Sehaufgaben. Die räumlichen Bereiche, in denen diese zu verrichten sind, werden als „Bereiche der Sehaufgaben”bezeichnet.
Der Bereich der Sehaufgabe ist gemäß EN 12464-1 der Teil des Arbeitsplatzes bzw. der räumliche Bereich im Arbeitssystem, in dem sich die Sehaufgabe befindet. Dabei kann er sich über einen gesamten Raum oder über Teile eines Raumes erstrecken. Grundsätzlich sind alle Bereiche eines Raumes zu berücksichtigen, in denen die Sehaufgabe auftreten kann. Insofern sind nach EN 12464-1 alle Raumflächen, auf denen Arbeitsplätze grundsätzlich angeordnet werden können, als Bereich der Sehaufgabe zu beleuchten.