Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen und müssen in diesem Zustand erhalten werden. Daher müssen sie durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die elektrische Anlage ist zu prüfen:vor der ersten Inbetriebnahme, gemäß der Norm VDE 0100-600: „Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 6: Prüfungen“ (Juni 2008, Deutsche Übernahme HD 60364-6:2007), nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme, gemäß der selben Norm, und in bestimmten Zeitabständen, gemäß DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen, Teil 100: Allgemeine Festlegungen“ (Oktober 2015).Die elektrischen Betriebsmittel sind zu prüfen:nach einer Änderung oder Instandsetzung vor ihrer Wiederinbetriebnahme, gemäß DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ (Juni 2008), und in bestimmten Zeitabständen, gemäß der selben Norm.Einen Teil der Prüfung der Elektroanlage bildet die Messung des Isolationswiderstandes. Bei Anlagen mit einer Nennspannung bis 500 Volt Wechselspannung wird die Prüfung mit einer Gleichspannung von 500 Volt vorgenommen. Der Isolationswiderstand darf 0,5 Megaohm (MΩ) nicht unterschreiten. Bei über 500 Volt Nennspannung beträgt die Messgleichspannung 1.000 V und der Isolationswiderstand mindestens 1,0 MΩ. Die Messgeräte müssen den Festlegungen derNormenreihe DIN VDE 0413 „Geräte zum Prüfen Messen oder Überwachen von Schutzmaßnahmen“ der Normenreihe IEC 61557 bzw. der CENELEC-Normenreihe EN 61557entsprechen. Die Messung des Isolationswiderstandes ist für die Außenleiter und den Neutralleiter gegen Erde durchzuführen. Zur Reduzierung des Messaufwandes dürfen Außen- und Neutralleiter miteinander verbunden sein. Bei der Messung mit angeschlossenen elektronischen Betriebsmitteln, z. B. EVG, muss dies sogar der Fall sein. Angeschlossene Leuchten mit Parallelkondensatoren oder Funkentstörfiltern können zu Fehlmessungen führen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass elektronische Bauteile der Betriebsmittel durch die Messspannung Schaden nehmen. TRILUX-Leuchten werden aufgrund ihres Schaltungsaufbaues durch Isolationswiderstandsmessungen nicht beschädigt. Dies gilt sowohl für die LED-Leuchten als auch für Leuchten für Leuchtstofflampen, mit VVG oder EVG.
Im Rahmen der Erstprüfung vor der ersten Inbetriebnahme einer Starkstromanlage mussdurch Besichtigen, z. B. hinsichtlich der Abstände, Abdeckungen, Umhüllungen usw. zum Schutz gegen elektrischen Schlag, durch Erproben und Messen, z. B. der Durchgängigkeit des Schutzleiters, des Isolationswiderstandes der elektrischen Anlage, der Spannungspolarität und Spannungsfestigkeit sowie durch Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen (Leitungsschutzschalter und FI-Schalter) sichergestellt sein, dass alle Festlegungen hinsichtlich des Schutzes von Personen, Nutztieren und Sachen erfüllt sind.
Eine entsprechende Prüfung ist auch nach der Änderung oder Instandsetzung der elektrischen Anlage vorzunehmen.