Hersteller abgehängter Deckensysteme geben Auskunft über die Feuerwiderstandsklasse ihrer Produkte in Verbindung mit unterschiedlichen, tragenden Konstruktionen. Diesen Angaben liegen genormte Brandversuche in amtlichen Instituten zugrunde, die durch Prüfzeugnisse dokumentiert werden. Die Angaben der Deckenhersteller zur Feuerwiderstandsklasse gelten nur dann, wenn Brandlasten, z.B. Leitungen im Deckenhohlraum, gleichmäßig verteilt und begrenzt sind. Bei Einbauöffnungen in abgehängten Decken sind die Voraussetzungen für die geprüften Feuerwiderstandsklassen nicht mehr gegeben. Dabei ist es unerheblich, ob in diese Öffnungen anschließend Einbauleuchten, Luftauslässe, Lautsprecher oder andere Bauteile eingebaut werden. In diesen Fällen werden Brandschutzhauben über den Leuchten eingesetzt, die die Öffnung im brandtechnischen Sinn wieder schließen. Viele Deckenhersteller bieten für das brandtechnische Verschließen von Einbauöffnungen Brandschutzhauben aus Mineralfasermaterial an. Brandschutzhauben sind in geschlossener Ausführung oder mit Luftauslässen zur Abführung der Leuchtenwärme verfügbar. Die Luftauslässe belüfteter Brandschutzhauben schließen sich im Brandfall selbsttätig. TRILUX-Einbauleuchten sind in geschlossenen, nicht durchlüfteten Brandschutzhauben einsetzbar, ohne dass unzulässig hohe Temperaturen entstehen. Eine Zwangslüftung ist nicht erforderlich. VDE- und für ältere Bestandsleuchten ggf. auch das F-Zeichen (siehe auch Kapitel „Brandschutzkennzeichnung”) bleiben unter Beachtung der Montageanleitung erhalten. Deckenmaterialien mit erhöhtem Feuerwiderstand weisen im Allgemeinen keine Wärmeisolierwirkung auf, so dass im Allgemeinen auch Leuchten mit dem zweiten Zeichen eingesetzt werden können.