Grundsätzlich gilt, auch ohne Erwähnung in der Montageanleitung:Außerhalb von geschlossenen Räumen ist die Verwendung von Innenraumleuchten höherer Schutzart nur in geschützten Bereichen ohne direkte Sonneneinstrahlung und ohne direkte Bewitterung zulässig. Bauseitig gestellte Befestigungsmittel müssen gemäß VDE 0100-559 die fünffache Leuchtenmasse langfristig sicher tragen können. Für in der Montageanleitung erwähnte Befestigungsmittel ist dies gemäß EN 60598 vom Leuchtenhersteller zu gewährleisten. Die Aufgabe des Befestigungsmittels überträgt sich ggf. an die Aufhängung des Deckensystems, sofern Leuchten durch sie gehalten werden müssen und nicht separat an der Rohbaudecke befestigt sind. Korrosion der Leuchtenverschlüsse und Befestigungsmittel sind zu vermeiden (siehe Kapitel „Chemische und sonstige Einflüsse").
Zur Montage im Zusammenhang mit baulichen Brandschutzmaßnahmen geben die zwei folgenden Abschnitte allgemeine Hinweise.