Für Durchgangsverdrahtungen für Lichtbänder ergibt sich fürmit IB = 10 AStrombelastbarkeit und A = 1,5 mm2 Leitungsdurchmesser eine Leitungslänge von 30 m, wenn der komplette Strom auf voller Länge fließt, also die komplette Last am Ende des Leiters installiert ist. mit IB = 16 AStrombelastbarkeit und A = 2,5 mm2 Leitungsdurchmesser eine Leitungslänge von 32 m, wenn der komplette Strom auf voller Länge fließt, also die komplette Last am Ende des Leiters installiert ist.
Ist die Last gleichmäßig auf die Leitungslänge verteilt, sind also die Leuchten in gleichmäßigen Abständen angeordnet, so ergibt sich für ein einphasig betriebenes Lichtband, dass der Spannungsfall durch den im Leiter zulässigen Maximalstrom in jedem Fall nicht überschritten wird, solange das Lichtband nicht über 60 mbzw. 64 m lang ist. Ein dreiphasig betriebenes Lichtband darf doppelt so lang sein, wenn alle drei Phasen gleichmäßig belastet sind. Sind nicht die für den Leiterquerschnitt zulässigen Maximalströme erreicht, so ist auch der Spannungsfall entsprechend geringer und es können größere Leitungslängen realisiert werden, die der Abbildung 3.178 entnommen werden können. In der Praxis ist der Spannungsfall selten der begrenzende Faktor der Leitungslänge, da auf Grund hoher Einschaltströme elektronischer Betriebsgeräte und der magnetischen Auslösung der Leitungsschutzschalter, sowie der Empfindlichkeit von zwangsgeführten Schaltern und Fehlerstromschutzschaltern gegenüber kurzzeitigen Stromspitzen, die Zahl der Leuchten je Außenleiter in der Regel stärker limitiert ist (siehe auch die Kapitel und Kapitel zum Thema „Einschaltströme”).