Für „kleine” Lichtquellen ist nicht mehr ihre Strahlungsdichte relevant, sondern die Bestrahlungsstärke, die sie am Auge erzeugen. Diese nimmt gemäß dem fotometrischen Entfernungsgesetz proportional zum Quadrat des Abstandes zwischen Lichtquelle und Beobachter ab. Wenn die eingesetzte Lichtquelle bereits geprüft ist, muss die Leuchte nicht erneut auf Blaulichtgefährdung geprüft werden. Es kann die Einstufung in die Risikogruppe des Leuchtmittels auf die Leuchte direkt übertragen werden. Denn durch den Einbau in eine Leuchte wird die Strahlungsgefahr nicht erhöht. Eine niedrigere Einstufung kann erfolgen, wenn bei der Messung der Leuchte ein entsprechend verringertes Risiko ermittelt wird. In EN 60598-1 ist neben der Messung und Einstufung auch die Zulassung und Kennzeichnung von Leuchten bzgl. ihrer fotobiologischen Sicherheit festgelegt. Dabei ist zwischen Leuchtenarten für unterschiedliche Anwendungen zu unterscheiden.Grundsätzlich muss gewährleistet sein, dass in der sachgemäßen Anwendung der Leuchte maximal eine geringe Gefährdung gemäß der Risikogruppe RG1 auftritt. Der Grenzwert der radiometrischen Bestrahlungsstärke der Risikogruppe RG1 beträgt 1,0 W/m2. Für Leuchten wird die entsprechende fotometrische Beleuchtungsstärke Ethr angegeben, die sich unter Berücksichtigung der spektralen Zusammensetzung des Lichtes ergibt. Für höher als RG1 eingestufte Leuchten ist die Kennzeichnung durch ein Bildzeichen erforderlich. Der Anbringungsort ist der Tabelle 3.137 zu entnehmen. Für höher als RG1 eingestufte Leuchten sind ggf. Hinweise erforderlich, unter welchen Anwendungsbedingungen eine entsprechende Herabsetzung des Risikos erreicht wird. Für Leuchten, die bei dem festgelegten Referenzabstand von 20 cm den Grenzwert der Bestrahlungsstärke von 1,0 W/m2 nicht einhalten, ist ein Mindestabstand anzugeben, bei dem der Grenzwert unterschritten wird. Für Leuchten mit LED-Modulen, die höher als RG1 eingestuft sind und im Fall der Wartung der Leuchte direkt einsehbar werden, muss das oben gezeigte Bildzeichen bei der Wartung sichtbar sein und ein Warnhinweis in der Montageanleitung gegeben werden (siehe Tabelle 3.137). Für Leuchten für Kinderzimmer ist gemäß der Norm maximal die Risikogruppe RG1 zulässig (siehe Tabelle 3.137).