Hohe Hallen In hohen Hallen ist in der Regel ein relativ hoher Lichtbedarf zu erwarten. Der große Abstand der Leuchten von der Nutzebene führt zu einem geringen Beleuchtungswirkungsgrad. Um den Energiebedarf für den großem Lichtstrom der eingesetzten tiefstrahlenden Leuchten zu begrenzen, sind für diese Bereiche in der Vergangenheit z. B. Natriumdampf-Hochdrucklampen zugelassen gewesen. Diese weisen nur eingeschränkte Farbwiedergabeeigenschaften auf (Farbwiedergabe-Index 40 bis 60), zeichneten sich aber durch ihre hohe Lichtausbeute aus (siehe auch Kapitel, "Leuchtmittel, Lichtausbeute”). Bei Einsatz von LED-Leuchten lässt sich dieses Problem heute weitestgehend umgehen. Diese sind mit guter Farbwiedergabe bei gleichzeitig sehr hoher Lichtausbeute verfügbar. Die hohe Effizienz sowie der geringe Wartungsaufwand machen sie auch wirtschaftlich attraktiv. In einigen Ausnahmefällen lässt EN 12464-1 niedrige Farbwiedergabewerte jedoch weiterhin zu, unter der Bedingung, dass an ständig besetzten Arbeitsplätzen und an Stellen mit Sicherheitshinweisen mit einer Zusatzbeleuchtung für eine höhere Farbwiedergabe gemäß den Anforderungstabellen Tabelle 3.54 bis Tabelle 3.72 gesorgt wird.
In der Nahrungs- und Genussmittelindustrie werden meist sehr hohe Anforderungen an die Raumhygiene gestellt, so dass in diesen Fällen die Kriterien „sehr saubere Räume“ zur Bestimmung des Wartungsfaktors gelten und somit bei Einhaltung weiterer Kriterien wie der Nutzung modernster Lampen- und Leuchtentechnologie, der Verwendung von Leuchten hoher Schutzart usw. der Wartungsfaktor von 0,8 zutreffend sein kann (siehe auch Kapitel „Wartungsfaktoren in Beispiel-Anwendungen“). Sind zum Zeitpunkt der Planung die betrieblichen Bedingungen sowie die Art und die Methode der Wartung nicht hinreichend bekannt, ist eine spezifische Bestimmung des Wartungsfaktors nicht möglich. In diesen Fällen sind für die Planung der Beleuchtung die Referenz-Wartungsfaktoren 0,67 für saubere, 0,57 für normale und 0,50 für schmutzige Räume zu verwenden (siehe auch Kapitel „Erhalt des Beleuchtungsniveaus [Wartungsfaktor]“). In der Nahrungs- und Genussmittelindustrie werden meist sehr hohe Anforderungen an die Raumhygiene gestellt, so dass in diesen Fällen die Kriterien „sehr saubere Räume'' zur Bestimmung des Wartungsfaktors gelten und somit bei Einhaltung weiterer Kriterien wie der Nutzung modernster Lampen- und Leuchtentechnologie, der Verwendung von Leuchten hoher Schutzart usw. auch der Wartungsfaktor von 0,8 zutreffend sein kann (siehe auch Kapitel, „Wartungsfaktoren in Beispiel-Anwendungen”).