In Bezug auf die Begrenzung von Direkt- und Reflexblendung werden zweckmäßigerweise arbeitsplatzbezogene Maßnahmen gewählt wie Abschirmungen Stellwände Deckenelemente Lichtsegel.
Bei der Auswahl dieser Maßnahmen ist darauf zu achten, dass die zulässigen Leuchtdichtewerte nach Tabelle 3.75 nicht überschritten werden. Die Spiegelung leuchtender Flächen von Leuchten mit Lampen sehr hoher Leuchtdichte am Bildschirm – wie sie z. B. bei der Beleuchtung durch Leuchten mit Hochdruck- Entladungslampen auftreten kann – ist besonders störend und sollte vermieden werden, z. B. durch die oben angegebenen Maßnahmen. Bei den arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen ist jedoch zu beachten, dass die übrigen Gütemerkmale der Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen, z. B. die Beleuchtungsstärke, nicht negativ beeinflusst werden. Diese Anforderungen an die Beleuchtung einzelner Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere bezüglich der Vermeidung von Störungen durch Reflexe auf dem Bildschirm, sind auch auf einzelne Bildschirmarbeitsplätze im Gesundheitswesen, in der Fertigung und im Lagerbereich anzuwenden.
Grundsätzlich lassen sich die Büroraumarten in vier Grundtypen unterscheiden: Das Zellenbüro hat eine Grundfläche von etwa 10 m2 bis 50 m2 und eine Raumtiefe bis zu 5,5 m. Es ist für ein bis zwei Personen vorgesehen. Die Arbeitsbereiche und Bereiche der Sehaufgabe sind innerhalb von Verwaltungsgebäuden in der Regel nahe am Fenster angeordnet und ausreichend mit Tageslicht und zeitweiser künstlicher Beleuchtung versorgt. Klassisch ist eine Anordnung von Leuchtenreihen parallel zur Fensterfront. In Produktionsstätten sind solche Bürobereiche häufig durch Stellwände von den allgemeinen Produktionsbereichen getrennt und ggf. nach oben mit einer Zwischendecke geschlossen. Einzelne Bildschirm-Arbeitsplätze befinden sich auch in der Halle. Das Gruppenbüro hat eine Grundfläche von bis zu 300 m2, in dem bis zu 25 Personen Platz finden. Die Raumtiefe kann bis zu 18 m betragen, weswegen die Räume meist klimatisiert und nur in den fensternahen Zonen natürlich belichtet sind. Die Innenzonen sind bei einseitig angeordneten Fenstern ständig künstlich beleuchtet. Die raumbezogene künstliche Beleuchtung muss eine flexible Anordnung der Arbeitsbereiche (Schreibtischgruppen) im Raum ermöglichen. Flexible und ortsveränderliche Beleuchtungssysteme – eventuell zusätzlich zu einer raumorientierten Grundbeleuchtung – sind von Vorteil (siehe auch Abschnitt „Beleuchtungskonzepte''). Gruppenbüros mit geringer Raumtiefe können hinsichtlich Beleuchtung wie aneinander gereihte Zellenbüros betrachtet werden. Das Kombibüro besteht aus den durch raumhohe Wände abgetrennten Ein-Personen-Büroräumen an der Fensterfront und dem meist innen liegenden Gemeinschaftsraum, in dem durch Stellwände und Möbel abgetrennte Besprechungs- und Aufenthaltszonen sowie Bürogeräte und Aktenarchive angeordnet sind. Die Einzelbüros haben eine Grundfläche von bis zu 12 m2, eine Raumtiefe bis 5 m und eine Raumbreite bis 3 m. Sie sind meist natürlich belüftet und belichtet, zeitweise mit künstlicher Beleuchtung versehen. Der Gruppenraum ist meist klimatisiert und ständig künstlich beleuchtet – je nach Bereich auch mit unterschiedlichem Beleuchtungsniveau. Die Installationen für die Elektro- und Kommunikationstechnik der Einzelbüros befindet sich in Fensterkanälen, die des Gruppenraumes in Unterbodenkanälen. Das Großraumbüro – in den 1960ern als moderne Bürolandschaft entwickelt – scheint eine Renaissance zu erleben. Zwar fehlt ihm die Privatheit der Arbeitsbereiche des Kombibüros, aber die Flexibilität wie die eines Gruppenbüros und die Vorteile des Gemeinschaftsraumes des Typs Kombibüro werden geschätzt. Mittelhohe Stellwände und Schränke verwandeln die Grundfläche von 400 m2 bis 1 200 m2 in flexible Arbeitsbereiche für bis zu 100 Personen. Vollklimatisierung und dauernde künstliche Beleuchtung der Innenbereiche sowie Installationskanäle im Unterboden bzw. in der abgehängten Decke sind weitere typische Merkmale des Großraumbüros. Die künstliche Beleuchtung ist meist entweder eine raumbezogene oder eine bereichsbezogene Beleuchtung, die durch Einzelplatzleuchten ergänzt werden kann (siehe auch Abschnitt „Beleuchtungskonzepte''). Damit wird die nötige Flexibilität der Anordnung der Arbeitsbereiche sichergestellt. In Bereichen, die am Tage nicht mit ausreichend natürlichem Tageslicht versorgt sind, ist es sinnvoll, den Tagesrhythmus der inneren Uhr durch eine melanopisch wirksame Beleuchtung zu unterstützen (siehe auch Absatz „Beleuchtungskonzepte”). In Bereichen in der Raumtiefe von Gruppen- und Großraumbüros, die am Tage nicht mit ausreichend natürlichem Tageslicht versorgt sind, ist es sinnvoll, den Tagesrhythmus der inneren Uhr durch eine circadian wirksame Beleuchtung zu unterstützen (siehe Absatz „Beleuchtungskonzepte”e“). Unabhängig von den Kontextmodifikatoren (siehe Kapitel 2.4 „Beleuchtungsstärke“) ist es hier sinnvoll, eine um zwei Stufen erhöhte Beleuchtungsstärke einzuplanen. Im Tagesverlauf kann ein geeignetes Lichtmanagement die tageslichtabhängige Regelung mit einem dynamischen Sollwert variieren (siehe auch Kapitel „Human Centric Lighting und Lichtplanung“). Die Arbeitsplätze in der Raumtiefe werden dadurch aufgewertet, Wohlbefinden und Akzeptanz steigen, und ein angemessenes Leuchtdichteverhältnis über den gesamten Raum wird mit einem nur geringen Energie-Mehraufwand erreicht, welcher sich durch nachweislich positive Effekte und Ergebnisse auszahlt.
Die raumbezogene Beleuchtung (Abbildung a) ist eine gleichmäßige (Allgemein-)Beleuchtung des Raumes. Sie ist anzuwenden, wenn an allen Stellen etwa gleich gute Sehbedingungen vorliegen sollen, wenn die Arbeitsbereiche und ihre räumliche Ausdehnung zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannt sind und wenn eine flexible Anordnung der Bildschirmarbeitsplätze erwünscht ist. Je nach Geometrie bzw. Art des Büroraumes (siehe Abschnitt „Büroraumarten“) ist eine um ein bis zwei Stufen erhöht geplante Beleuchtungsstärke in Kombination mit einem geeigneten Lichtmanagement-System zu empfehlen. Die arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung ist die Beleuchtung einzelner oder räumlich zusammenhängender Arbeitsplätze und deren unmittelbare Umgebung (siehe auch Kapitel „Umgebungsbereiche”). Die Planung einer solchen Beleuchtung mit stationären Leuchten erfordert die Kenntnis über die genaue Position der Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsbereiche (Abbildung b). Alternativ kann die Verwendung mobiler Beleuchtungssysteme erfolgen (Abbildung c). Die arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung empfiehlt sich insbesondere in Räumen mit Arbeitsplätzen unterschiedlicher Seh- und Beleuchtungsanforderungen. Sie ist ebenfalls geeignet, um durch unterschiedliche Helligkeitsniveaus „Arbeitsinseln“ zu schaffen und dadurch die visuelle Atmosphäre des Raumes positiv zu beeinflussen. Insbesondere in Büros, die als Coworking Spaces betrieben werden (siehe Abschnitt „Coworking und New Work“), unterstützt sie eine räumliche Struktur voneinander abgesetzter Nutzungsbereiche. Moderne Lichtsteuerungssysteme, z. B. mit intuitiver Bedienung per Smartphone-App, erhöhen zusätzlich die Individualität und damit die Akzeptanz durch den Nutzer (Abbildung d). Sie gewährleisten zusätzlich maximale Effizienz, auch unter Berücksichtigung erhöhender Kontextmodifikatoren für das geplante Beleuchtungsniveau. Die teilflächenbezogene Beleuchtung ist eine Beleuchtung, mit der ein einzelner Bereich der Sehaufgabe gesondert beleuchtet werden kann und damit lokal die Erfüllung erhöhter Anforderungen ermöglicht. Es wird hierzu eine Teilfläche zusätzlich zur allgemeinen Beleuchtung, die arbeitsbereichsbezogen oder raumbezogen sein kann, z. B. durch eine Arbeitsplatzleuchte beleuchtet, die Lesen und Schreiben auf horizontalen Sehaufgaben mit erhöhter Beleuchtungsstärke ermöglichen soll. Die teilflächenbezogene Beleuchtung kann angewendet werden, wenn die Beleuchtung einzelner Bereiche an unterschiedliche Tätigkeiten und Arbeitsmittel, an besonders schwierige Sehaufgaben oder an das individuelle Sehvermögen des Nutzers (z. B. eines älteren Menschen) bzw. an individuelle, unterschiedliche Beleuchtungsbedingungen angepasst werden soll. Bei mobilen Beleuchtungssystemen kann dieses Beleuchtungskonzept auch angewendet werden, wenn die Anordnung der Arbeitsbereiche zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannt ist. Eine circadian wirksame Beleuchtung sollte unabhängig von der Anordnung der Leuchten in Erwägung gezogen werden. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Planung im Sinne des „Human Centric Lighting“. Im Zuge der immer flexibleren und dynamischer werdenden Arbeitswelt zwischen Homeoffice und Arbeitsplatz müssen Lichttechnologien diesen Weg mitgehen, um das HCL-Lichtkonzept bestmöglich zu unterstützen. Die Rolle und die Position der Lichtplaner in der Baubranche entwickeln sich dahingehend weiter und die Lichtindustrie muss mit innovativen Konzepten die richtigen Lösungen ermöglichen. Das Ziel dabei ist eine ganzheitliche Berücksichtigung der Wirkung der künstlichen Beleuchtung. Die Betrachtung reicht insbesondere über die lichttechnische Erfüllung der Sehaufgabe hinaus. Die Unterstützung der inneren Uhr durch einen programmierten Tagesverlauf des Lichtspektrums (siehe Abbildung 3.103) ist ein zentraler Aspekt dieses Konzeptes (siehe auch Kapitel „Melanopische Wirksamkeit des Lichtes“). Geeignete Lichtmanagementsysteme verfügen über die kombinierten Funktionen des Energiesparens und der dynamischen Farbtemperatursteuerung. Die Verfügbarkeit geeigneter „Active“- Leuchten ist dank voranschreitender LED-Technik über das gesamte TRILUX-Portfolio gegeben (siehe Kapitel „Human Centric Lighting und Lichtplanung“).