E-Line Pro

Planung von Parkbauten

Tageslicht durchflutete Parkbauten sind grundsätzlich zu bevorzugen. Wenn sie jedoch im Inneren ungenügend künstlich beleuchtet sind und sich in den Hauptfahrtrichtungen nicht abgeschirmte Tageslichtöffnungen (Fenster) befinden, können diese zu unerträglicher Blendung, zu Orientierungsverlust und damit zu einem Sicherheitsrisiko werden. Hohe Reflexionsgrade und die zusätzliche Beleuchtung dieser Innenflächen verringern die Helligkeitskontraste und damit die Blendung. Besteht aus den Hauptbewegungsrichtungen Sichtkontakt zum Tageslicht nach außen, sind die Werte für die Beleuchtungsstärke (siehe Tabelle 3.131) in diesen Bereichen zu verdoppeln.

Der in Deutschland seit 1968 bestehende Bundesverband Parken e. V. (www.parken.de) repräsentiert die Betreiber von über 3.200 Parkhäusern, Tiefgaragen und sonstigen Großstellplätzen mit nahezu 1,2 Mio. Stellplätzen. Das sind etwa 80 % aller Parkhäuser in Deutschland. Der Verband vertritt die Auffassung eines benutzerfreundlichen, hellen Parkhauses und stellt die Wünsche der Nutzer in Bezug auf Sicherheit, Attraktivität, Übersichtlichkeit und Sauberkeit eines Parkhauses in den Vordergrund. Licht und Farbe, mit denen Orientierung und Sicherheit eng verknüpft sind, sind dafür vorrangige Gestaltungsgrundsätze. Die in der Norm DIN 67528 enthaltenen Anforderungen an die Beleuchtung entsprechen nach Auffassung des Verbandes diesem Ziel.

Abbildung 3.144: Beispiel für die Planung der Beleuchtung in einer Parkgarage nach EN 12464-1, Verteilung der horizontalen Beleuchtungsstärke (Isoluxlinien) in lx

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