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> Anforderungen an die Beleuchtung / Beleuchtung von Räumen des Gesundheitswesens / Arztpraxen
Arztpraxen sind Einzel- oder Gemeinschaftspraxen, Ambulanzzentren oder kleine Privatkliniken, auch solche mit ambulanter Chirurgie, bei denen die Beziehung von Arzt und Patienten eine wesentliche Rolle spielt. Das gilt insbesondere für das Wohlfühl-Umfeld und die Überwindung von Ängsten. Und das wird durch eine angenehme, beruhigende, helle und Vertrauen erweckende Raumausstattung mit ausgelöst.
Den ersten Eindruck beim Eintreten in die Praxis prägt die Rezeption. Ist der Empfang freundlich, hell und farbig gestaltet, weichen Berührungsängste. Der Empfang ist aber auch Arbeitsplatz für die Arzthelferinnen. Bildschirme und konventionelle Schreibarbeiten benötigen eine Beleuchtung wie in Büros (siehe Kapitel "Beleuchtung von Büros und Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen").
Flure sollten nicht nur hell und freundlich, sondern mit ausreichenden Hinweisen zur Orientierung ausgestattet sein. Mit LEDs bestückte Wand- oder Boden- Einbauleuchten weisen in die gewünschte Richtung, z. B. Grün zu den Wartebereichen, Gelb zu den Behandlungsräumen, Rot zu den nicht zugänglichen Praxisräumen. Flure sind meist innenliegende Räume ohne Sichtkontakt nach außen. Eine der Lichtfarbe des Tageslichtes angepasste Lichtsteuerung fördert die Gewöhnung an die neue Umgebung.
Aufenthalts- und Wartebereiche benötigen zum Lesen 300 lx. Der Normwert 200 lx reicht meist nicht aus. Langsam, behutsam und in nicht extremen Grenzwerten von Farbe und Helligkeit gesteuerte Deckenleuchten stimulieren, ermuntern und tragen dazu bei, Unsicherheiten zu verdrängen (siehe auch Kapitel, „Licht und nicht-visuelle Wirkungen"). In ungenügend mit Tageslicht versorgten Wartezimmern kann mit Lichtdecken oder indirekt strahlenden Beleuchtungssystemen das natürliche Tageslicht simuliert werden: Am Tage werden kältere Farbtöne (Lichtfarben bis über 6.000 K) und morgens und abends wärmere Lichtfarben (bis herunter zu 2.700 K) bevorzugt.
Untersuchungs- und Behandlungsräume werden aus lichttechnischer Sicht wie entsprechende Räume in Krankenhäusern betrachtet. Zusätzlich sollten sie mehr Ambiente ausstrahlen, denn sie werden nicht von stationär behandelten Patienten sondern von Menschen, die aus dem Alltag in die Praxis kommen, aufgesucht.
In allgemeinmedizinischen Behandlungsräumen steht die visuelle Kommunikation zwischen Arzt und Patient im Vordergrund. Hierzu ist eine gute vertikale Beleuchtungsstärke auf den Gesichtern wichtig (siehe auch Kapitel "Räumliche Beleuchtung, Lichtrichtung, Modelling”). Schreib- und Lesebeleuchtung allein reicht dafür nicht aus. Die Behandlungsliege muss zusätzlich beleuchtet werden – um Blendung zu vermeiden mit einer direktindirekt strahlenden Leuchte an Wand bzw. Decke. Bedarfsweise ist eine zuschaltbare Untersuchungsleuchte vorzusehen.
Spezielle Behandlungsräume der Augen-, Ohren- und HNO-Heilkunde, der Gynäkologie, Dermatologie, Röntgenologie und Endoskopie sowie der Zahnheilkunde erfordern zum Teil sehr differenzierte Beleuchtungssysteme, die in den betreffenden vorherigen Abschnitten behandelt sind.
Alle Räume in Arztpraxen benötigen eine den hygienischen Anforderungen entsprechende, ausreichende Beleuchtung für Reinigungszwecke.
Operationsräume Zahntechnische Laboratorien
Bettenzimmer, Wöchnerinnenzimmer Untersuchungsräume Räume der Intensivmedizin Operationsräume Arztpraxen Zahntechnische Laboratorien Laboratorien und Apotheken Obduktionsräume Weitere Räume des Gesundheitswesens Elektromagnetische Verträglichkeit Hygiene im Krankenhaus Wirtschaftlichkeit der Beleuchtung Planung Lichttechnische Anforderungen gemäß DIN EN 12464-1
Einleitung
Regelwerke Bereiche der Sehaufgabe Umgebungsbereiche Beleuchtungsstärke Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke Leuchtdichtverteilung Begrenzung der Blendung Räumliche Beleuchtung, Lichtrichtung, Modelling Lichtfarbe und Farbwiedergabe Flimmern und stroboskopische Effekte Tageslicht
Erhalt des Beleuchtungsniveaus (Wartungsfaktor) Licht und Arbeitsschutz Licht und nicht-visuelle Wirkungen Licht und Wirtschaftlichkeit Licht und Umwelt Gebäudezertifizierung Beleuchtungsplanung Messung der Beleuchtung Notbeleuchtung
Beleuchtung von Verkehrszonen und allgemeinen Bereichen in Gebäuden Beleuchtung industrieller und handwerklicher Arbeitsstätten Beleuchtung von Büros und Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen Beleuchtung von Sportstätten Beleuchtung von Räumen des Gesundheitswesens Beleuchtung von Alten- und Pflegeheimen Beleuchtung von öffentlichen Bereichen Beleuchtung von Verkaufsräumen Beleuchtung von Ausbildungsstätten Beleuchtung von Verkehrsbereichen Beleuchtung von Parkbauten Beleuchtung weiterer Innenräume
Leuchten Der erweiterte Qualitätsbegriff Lichttechnische Klassifizierung Lichttechnische Eigenschaften Photobiologische Sicherheit Konstruktive Eigenschaften, Montage und Anschluss Kennzeichnung von Leuchten Betrieb von Leuchten Betrieb von LED-Leuchten Betrieb von Leuchten für Entladungslampen Elektrische Sicherheit Brandschutz Elektromagnetische Sicherheit Mechanische Sicherheit Chemische und sonstige Einflüsse Akustische Eigenschaften Lufttechnische Eigenschaften
Feuergefährdete Betriebsstätten Räume mit Badewannen und Duschen Schwimmbäder Anlagen im Freien Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebsstätten Lebensmittelindustrie Reinräume Anforderungen an medizinisch genutzte Räume Notbeleuchtungsanlagen
Leuchtenauswahltabelle
Anwendung und Funktion von Lichtmanagement Anwesenheitserfassung Tageslichtabhängige Regelung Schnittstellen Energy Monitoring und Light Monitoring Gebäudemanagement, KNX und andere Bussysteme
Leuchmittelarten Leuchtmittel-Eingenschaften Lampentabellen
ABC, DF, GH, KLMNORST, UV, W
Stichwortverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
NormenVorschriften und EmpfehlungenEuropäische Richtlinien und VerordnungenWeitere Publikationen
Lichttechnische Gesellschaften
Normungs-Institute
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