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Planung von Räumen des Gesundheitswesens

Der Wartungsfaktor, der zur Bestimmung des Neuwertes der Beleuchtungsstärke notwendig ist und der das Betriebsverhalten der Anlage beschreibt, muss gemäß EN 12464-1 zwischen Planer und Betreiber der Beleuchtungsanlage vereinbart werden. Falls dies nicht möglich ist, sind folgende Referenz-Wartungsfaktoren in die Planung einzusetzen:

  • 0,8 bei geringer Nutzungsdauer oder bei in Bezug auf die Reinlichkeitsanforderungen in Räumen des Gesundheitswesens geringem Verschmutzungsgrad oder
  • 0,67 bei normaler Nutzungsdauer oder bei in Bezug auf die Reinlichkeitsanforderungen in Räumen des Gesundheitswesens hohem Verschmutzungsgrad.

Diese Werte gehen davon aus, dass in Räumen des Gesundheitswesens ein höherer Grad an Sauberkeit und Vermeidung von Verschmutzung vorliegt als in den meisten anderen Arbeitsstätten. Ausgenommen davon sind Räume, z. B. der haustechnischen Versorgung, in denen ein höherer Verschmutzungsgrad vorliegen kann.

Die zahlenmäßigen Anforderungen an die Beleuchtung sind in Tabelle 3.98 bis Tabelle 3.113 zusammengefasst.

Nach EN 12464-1 sind die Wandflächen (Hauptoberflächen) in Krankenhäusern mit einem Wartungswert der Beleuchtungsstärke von mindestens 75 lx und die Decke mit einem Wartungswert von mindestens 50 lx zu beleuchten (Gleichmäßigkeit für beide mindestens 0,10).

Nach EN 12464-1 [46] sind gemäß Tabelle 3.98 bis Tabelle 3.113 die Wandflächen (Hauptoberflächen) in Räumen des Gesundheitswesens mit einem Wartungswert der Beleuchtungsstärke von mindestens 50 lx bis 150 lx und die Decke mit einem Wartungswert von 30 lx bis 100 lx zu beleuchten (Gleichmäßigkeit für beide mindestens 0,10).

Kapitelübersicht

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