Grundlegende Kriterien

Die Beleuchtung von Büros ist in EN 12464-1 geregelt (siehe Kapitel, „Regelwerke, EU-Standards”). Die Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen muss für alle Aufgaben geeignet sein, die am Arbeitsplatz anfallen, z. B. Lesen vom Bildschirm, Lesen von gedruckten Texten, Schreiben auf Papier, Arbeiten mit der Tastatur. Für diese Bereiche müssen die Beleuchtungskriterien und das Beleuchtungssystem entsprechend der Art der Tätigkeit, der Art der Sehaufgabe und der Art des Raumes, nach dieser Norm ausgewählt werden. In einigen Ländern gelten zusätzliche Anforderungen.

Das Arbeiten an einem Bildschirm oder unter bestimmten Umständen an der Tastatur kann durch Reflexionen beeinträchtigt werden, die physiologische und psychologische Blendung hervorrufen. Es ist deshalb notwendig, Leuchten so auszuwählen, einzusetzen und anzuordnen, dass Reflexionen hoher Leuchtdichten vermieden werden (siehe Abb.). Der Planer muss den Bereich für die Leuchtenmontage ermitteln, der zu Störungen führen kann, und die Art und Anordnung der Leuchten so auswählen, dass keine störenden Reflexionen entstehen.

Die Anforderungen an die Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen leiten sich aus einer Reihe grundlegender Kriterien ab, die insbesondere den Bildschirm, den Nutzer, das Tageslicht und die Arbeitsorganisation betreffen.

  • Bildschirmbezogene Kriterien betreffen die Erkennbarkeit der Bildschirminformation, die von der Umgebung des Arbeitsplatzes abhängig ist: Helle Flächen, die sich aus Sicht des Nutzers auf der Bildschirmoberfläche spiegeln (siehe Tabelle), können zu einer Beeinträchtigung der Informationsaufnahme führen. Zu helle Flächen, die um den Bildschirm angeordnet sind, können Adaptationsstörungen verursachen. Die Erkennbarkeit der Bildschirminformation ist auch abhängig von der auf den Bildschirmoberflächen vorhandenen Beleuchtungsstärke. Hohe Beleuchtungsstärken auf der Bildschirmoberfläche können die Erkennbarkeit von Sehdetails vermindern.

  • Nutzerbezogene Kriterien: Gute Beleuchtung vermeidet visuelle Fehlbeanspruchungen des Nutzers und berücksichtigt auch dessen unterschiedliche Lichtbedürfnisse. Die Beleuchtung kann jedoch nicht ungenügend korrigierte Fehlsichtigkeit kompensieren. Die Blickrichtung ist meist horizontal, seltener über die Horizontale hinausgehend. Sitz- bzw. Stehposition und deren Wechsel ändern die Augenpositionen und Blickrichtungen des Nutzers. Eine ergonomische und ästhetische Gestaltung der Arbeits- und Umgebungsbereiche erhöht die Akzeptanz und das Wohlbefinden. Erkennbarkeit von Gesichtern, Mimik und Gestik ist ein wesentliches Kriterium für die visuelle Kommunikation.

  • Tageslichtbezogene Kriterien: Das sind Sichtverbindungen nach außen, die eine positive psychische Wirkung auf den Menschen ausüben. Tageslicht kann aber auch zu Direkt- und Reflexblendung sowie zur Kontrastminderung der Bildschirmanzeige führen. Sehr hohe Beleuchtungsstärken, z. B. bei zu nahe am Fenster aufgestellten Bildschirmgeräten, können die Sichtbarkeit der Information beeinträchtigen. Zusätzlich zu den Forderungen der EN 12464-1 sollte in Bereichen mit geringer Tageslichtversorgung eine circadian gesteuerte, melanopisch wirksame Beleuchtung zur Unterstützung der inneren Uhr in Betracht gezogen werden (siehe auch Kapitel „Der circadiane Rhythmus und die innere Uhr").

  • Organisatorische Kriterien betreffen Veränderungen der Raumsituation und ggf. eine Neuanordnung der Arbeitsplätze. Bestimmte Arbeitsformen können dazu führen, dass Arbeitsplätze von unterschiedlichen Personen mit unterschiedlichen Bedürfnissen genutzt werden (z. B. Schichtbetrieb, Desk Sharing).

Ergonomische Anforderungen

Bei der Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sind die gesicherten ergonomischen und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse im Sinne des Arbeitsschutzes und der Vermeidung gesundheitlicher Risiken unerlässliche Kriterien, die zu berücksichtigen sind. Das hat der Gesetzgeber mit der EU-Richtlinie 89/270/EWG vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Fünfte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG „Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit'') vorgeschrieben. Für die Beleuchtung ist darin festgelegt:

  • Die allgemeine Beleuchtung und/oder die spezielle Beleuchtung („Arbeitslampen ...'') sind so zu dimensionieren und anzuordnen, dass zufriedenstellende Lichtverhältnisse und ein ausreichender Kontrast zwischen Bildschirm und Umgebung im Hinblick auf die Art der Tätigkeit und die sehkraftbedingten Bedürfnisse des Benutzers gewährleistet sind.

  • Störende Blendung und Reflexe oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und anderen Ausrüstungsgegenständen sind durch Abstimmung der Einrichtung von Arbeitsraum und Arbeitsplatz auf die Anordnung und die technischen Eigenschaften künstlicher Lichtquellen zu vermeiden.

  • Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass Lichtquellen wie Fenster und sonstige Öffnungen, durchsichtige oder durchscheinende Trennwände sowie helle Einrichtungsgegenstände und Wände keine Direktblendung und möglichst keine Reflexion auf dem Bildschirm verursachen.

  • Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Arbeitsplatz vermindern lässt.

Abbildung 3.90: Geometrie am Bildschirmarbeitsplatz in Bezug auf die Vermeidung von störenden Reflexen durch Leuchten

Eine entspannte Körperhaltung, insbesondere eine richtige Kopfhaltung, ist notwendige Voraussetzung für ermüdungsfreies Arbeiten. Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmen sind in der Normenreihe EN ISO 9241 „Ergonomie der Mensch-System-Interaktion'' festgelegt, die auch als nationale Norm in vielen europäischen Ländern übernommen wurde.

Wegen der visuellen Beanspruchung während der Bildschirmtätigkeit unterliegen Bildschirmarbeitsplätze in ergonomischer und beleuchtungstechnischer Hinsicht erhöhten Anforderungen. Als günstig hat sich ein leicht nach vorne geneigter Kopf mit einer um etwa 15° zur Waagerechten abgesenkten Blickrichtung herausgestellt. Der Bildschirm ist dabei bis zu 15° gegen die Senkrechte geneigt.

Auf dieser Geometrie beruhen die in EN 12464-1 festgelegten Abschirmbedingungen (Abschirmwinkel) für Flächen hoher Leuchtdichte, um störende Reflexe im Sinne der EU-Richtlinie zu vermeiden. Nach EN 12464-1 muss die Leuchtdichte von Leuchten ab dem Grenzausstrahlungswinkel von 65° auf bestimmte Werte begrenzt werden (siehe Abschnitt „Leuchtdichtegrenzwerte''). Bei einer Bildschirmneigung von bis zu 15° kann es dadurch nicht zu störenden Reflexen auf dem Bildschirm kommen. Wegen der freien Zuordnung von Bildschirmarbeitsplätzen und Leuchten gelten die maximalen Leuchtdichten für alle Ausstrahlungsbereiche oberhalb eines Ausstrahlungskegels mit dem Öffnungswinkel von ± 65°, also rund um die Leuchte (siehe Abb.).

Beleuchtungsarten

Direktbeleuchtung (siehe Abbildung a) Der Lichtstrom der Leuchten wird direkt auf die Sehaufgabe gelenkt und damit eine hohe Wirtschaftlichkeit erreicht. Reflexblendung kann vermieden werden, wenn die Leuchten seitlich über den Arbeitsplätzen und bei langgestreckten Leuchten parallel zur Blickrichtung angeordnet werden. Die Helligkeit der Raumdecke wird durch Rückreflexion der Raumbegrenzungsflächen und des Mobiliars bestimmt. Bei reiner Direktbeleuchtung empfiehlt es sich, die Raumbegrenzungsflächen hell zu gestalten, damit die Raumwahrnehmung möglichst positiv unterstützt wird.

Indirektbeleuchtung (siehe Abbildung) Der Lichtstrom der Leuchten wird über die Reflexion an Decke und Wänden in den Raum und auf die Sehaufgabe gelenkt. Die Wirksamkeit wird wesentlich von den Reflexionseigenschaften dieser Flächen beeinflusst. Zu hohe Leuchtdichten an Decke und Wänden sind zu vermeiden, ebenso eine zu diffuse, schattenarme und monotone Beleuchtung.

Direkt-/Indirektbeleuchtung (siehe Abbildung) Der Lichtstrom der Leuchten wird sowohl direkt als auch indirekt über Reflexionen auf die Sehaufgabe gelenkt. Diese Beleuchtungsart erlaubt eine größere Flexibilität in der räumlichen Anordnung der Arbeitsplätze als bei der Direktbeleuchtung. Zudem bewirkt diese Beleuchtungsart ein besseres Verhältnis von gerichtetem und diffusem Licht und daher eine ausgewogene Leuchtdichteverteilung sowie eine angenehmere Schattigkeit und führt damit meist auch zu höherer Akzeptanz als bei der Direktbzw. Indirektbeleuchtung. Wird diese Beleuchtungsart als Allgemeinbeleuchtung ausgeführt, hat sich ein indirekt strahlender Lichtstromanteil von etwa 35 % des gesamten Leuchtenlichtstromes als lichttechnisch und wirtschaftlich vorteilhaft herausgestellt. Direkt-/ Indirektbeleuchtung ist prädestiniert für dynamisches Licht, Beispiele siehe Kapitel „Gütemerkmale der Beleuchtung''.

Die Direkt-/Indirektbeleuchtung ist außerdem prädestiniert für dynamisches Licht. Insbesondere wird auf Grund der Größe und Lage der Reflexionsfläche (Decke und Wände) eine relativ hohe melanopische Wirksamkeit erreicht. Die am Tagesverlauf orientierte Steuerung eines indirekten Lichtanteils hoher Farbtemperatur kann demnach die innere Uhr effektiv unterstützen (siehe Kapitel „Beleuchtungskonzepte“). Idealerweise lassen sich der direkte und indirekte Lichtanteil der Leuchten unabhängig voneinander steuern.

a) Direkte Beleuchtung

b) Indirekte Beleuchtung

c) Direkt-indirekte Beleuchtung

d) Direkt-indirekte, arbeitszonale Beleuchtung mit LED-Leuchten mit großer Lichtaustrittsfläche und erhöhtem Lichtstrompaket (z. B. 8.800 lm)

Abbildung 3.91: Beleuchtungsarten für das Büro

Begriffe

Der Bildschirmarbeitsplatz besteht aus einem Arbeitsplatz mit mindestens einem Bildschirmgerät und weiteren möglichen Arbeitsmitteln (z. B. Geräte zur Datenausgabe, externe Speichergeräte, Telefon, Faxgerät und sonstige Arbeitsmittel, wie Belege, Arbeitstisch, Arbeitsfläche, Arbeitsstuhl, Manuskripthalter) sowie der um den Arbeitsplatz befindlichen unmittelbaren Arbeitsumgebung (Umgebungsbereich).

Ein einzelner Bildschirmarbeitsplatz ist ein Bildschirmarbeitsplatz, der sich in einem Arbeitsraum befindet und der primär nicht für Bildschirmarbeit ausgelegt ist, z. B. zur Dateneingabe oder Datenabfrage in Schalterhallen, im Fertigungs- oder Lagerbereich.

Der Bereich der Sehaufgabe ist der Teilbereich des Arbeitsplatzes bzw. des Arbeitsbereiches, in dem sich die Sehaufgabe befindet. Für den Bereich der Sehaufgabe gelten die lichttechnischen Anforderungen an die Beleuchtung nach EN 12464-1. Dieser ist jedoch hinsichtlich seiner Größe nicht festgelegt.

Der Arbeitsbereich in Büroräumen ist der räumliche Bereich, in dem an verschiedenen Stellen die Sehaufgaben verrichtet werden. In Räumen mit einem oder mehreren Bildschirmarbeitsplätzen sind im Allgemeinen mehrere unterschiedliche Arbeitsbereiche (siehe Abbildung) vorhanden.

Arbeitsbereich Bildschirmarbeit. Der Arbeitsbereich Bildschirmarbeit umfasst die Bereiche für folgende Sehaufgaben: Bildschirmarbeit, Informationsaufnahme vom Bildschirm, Bedienen der Eingabemittel, übliche Schreibund Lesetätigkeit, visuelle Kommunikation, Informationsaufnahme und das Bedienen von weiteren Arbeitsmitteln, wie Telefon, Drucker u. a. Der Arbeitsbereich Bildschirmarbeit setzt sich zusammen aus allen Flächen, auf denen Sehaufgaben durchgeführt werden. Diese Flächen können horizontal, geneigt oder vertikal angeordnet sein. Ferner aus Flächen, auf denen die dem unmittelbaren Fortgang der Arbeit dienenden Arbeitsmittel angeordnet sind (Arbeitsflächen) sowie Flächen, die bei der funktions- und sachgerechten Ausübung der Bildschirmarbeit erforderlich sind (Benutzerflächen).

Im Arbeitsbereich „Bildschirmarbeit'' können z. B. auf folgenden Flächen Sehaufgaben vorliegen:

  • auf der Schreibtischfläche (Arbeitsfläche A) und den Möbelfunktionsflächen M, z. B. einschließlich der ausgezogenen Schubladen oder einer Hängeregistratur mit zusätzlichen Sehaufgaben (Abbildung)

  • nur auf der Schreibtischfläche (Arbeitsfläche) (Abbildung) oder

  • nur auf einem Teilbereich der Schreibtischfläche (Abbildung)

Wo der Schwerpunkt der Sehaufgaben bei der jeweiligen Arbeitsaufgabe bzw. in dem betreffenden Arbeitsbereich liegt und welches Beleuchtungskonzept dafür am besten geeignet ist, muss zwischen Planer und Nutzer abgestimmt werden.

Arbeitsbereich Besprechung. Der Arbeitsbereich Besprechung umfasst z. B. die Bereiche für folgende Sehaufgaben: Besprechung, visuelle Kommunikation, Informationsaufnahme von Besprechungsunterlagen, übliche Schreibund Lesetätigkeit, ggf. die Informationsaufnahme und Eingabe am Notebook oder an anderen Geräten. Der Arbeitsbereich Besprechung setzt sich daher im Bürobereich aus der Tischfläche (Arbeitsfläche) und der Benutzerfläche zusammen.

Arbeitsbereich Lesetätigkeit an Schrank- und Regalflächen. Der Arbeitsbereich Lesetätigkeit an Schrank und Regalflächen umfasst die Sehaufgaben: Erkennen von Beschriftungen und kurzzeitiges Lesen. Die Bereiche der Sehaufgabe an Schrank- und Regalflächen reichen von 0,5 m bis 2,0 m über dem Boden.

Arbeitsflächen sind am persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz im Büro identisch mit der Tischfläche des Schreibtisches, bei Tischkombinationen einschließlich der Verkettungselemente und Beistellcontainer (Abbildung).

Möbelfunktionsflächen sind Flächen, um Schrank oder Schubfächer ohne Probleme und Behinderung vollständig öffnen zu können.

Benutzerflächen sind Flächen, die bei der funktions- und sachgerechten Ausübung der Arbeit erforderlich sind und die die natürlichen Bewegungsabläufe des Menschen ermöglichen und für wechselnde Körperhaltung (Sitzen und Stehen) angemessen Platz bieten.

Umgebungsbereiche sind nach EN 12464-1 die den Bereich der Sehaufgabe unmittelbar umgebenden Flächen von mindestens 0,5 m Breite. Für Büros sollte der Umgebungsbereich zweckmäßigerweise größer festgelegt werden. Er ist der räumliche Bereich, der sich direkt an einen oder mehrere Arbeitsbereiche anschließt und bis 0,5 m vor die Raumwände reicht, sofern dort keine Arbeitsplätze angeordnet sind. Der Umgebungsbereich kann um eine Stufe der Beleuchtungsstärke geringer beleuchtet werden als der Arbeitsbereich, nach EN 12464-1 für das Büro also mit 300 lx.

Die horizontalen Bewertungsebenen für die Beleuchtungsstärken, sowohl für den Bereich der Sehaufgabe als auch für den Umgebungsbereich, haben entsprechend der Lage der meisten Sehaufgaben einen Abstand von 0,75 m vom Boden. Dieses Maß ergibt sich aus der sehr häufig anzutreffenden Schreibtischhöhe von 0,72 m und der üblichen Höhe von Messgeräten von 0,03 m (siehe Kapitel „Messung der Beleuchtung”).

Abbildung 3.92: Mögliche Flächen mit Sehaufgaben am Büroarbeitsplatz und empfohlene Beleuchtungskonzepte A-Arbeitsfläche, M-Möbelfunktionsfläche, B-Benutzerfläche

Sehaufgaben und Arbeitsbereich

Im Büro liegen meist folgende Tätigkeiten vor:

  • Konventionelle Büroarbeit in Kombination mit Bildschirmarbeit. Die Sehaufgaben bei der Bildschirmarbeit sind Aufnehmen der Bildschirminformation und Aufnehmen von Informationen von Vorlagen, Texten, Grafiken, Erkennen der Symbole der Tastatur usw.

  • Besprechung an einem Besprechungstisch.

  • Lesetätigkeit an Schrank- und Regalwänden.

Ergonomen haben festgestellt, dass bei Bildschirmarbeitsplätzen an einem Tag mehr als zehntausend Blickwechsel zwischen Beleg, Tastatur und Bildschirm erfolgen – eine starke visuelle Belastung, die nur unter störungsfreien Sehbedingungen bewältigt werden kann.

Entsprechend der unterschiedlichen Tätigkeiten werden im Büro für die Sehaufgaben entsprechende Arbeitsbereiche definiert (siehe Abb.). Diese gliedern sich in Arbeitsflächen, Benutzerflächen und Möbelfunktionsflächen (siehe Abb.).

Abbildung 3.93: Arbeitsbereiche, in denen Sehaufgaben im Büro auftreten können, und zwar für die Bildschirmarbeit, für Besprechungen und für Lesen an vertikalen Schrank- und Regalflächen

Abbildung 3.94: Mindestmaße und Teilbereiche eines Büroarbeitsplatzes mit Arbeitsfläche, Benutzerfläche und Möbelfunktionsfläche. Die Arbeitsfläche und die Benutzerfläche bilden den Arbeitsbereich, darin befinden sich die Sehaufgaben.