Beleuchtung 2019 Die europäische Rahmenrichtlinie 89/391/EWG sowie diverse Einzelrichtlinien, die in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz von Juli 2004 und die Bildschirmarbeitsverordnung umgesetzt wurden, gelten auch für Arbeitsstätten des öffentlichen Dienstes. In der Folge gelten hier auch die Technischen Regeln des Arbeitsschutzes, wie z. B. die ASR A3.4. Auf Grundlage dieser arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben empfiehlt der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und Kommunaler Verwaltungen (AMEV) mit der Schrift „Beleuchtung 2019, Hinweise für die Beleuchtung öffentlicher Gebäude“ für die Beleuchtung in der öffentlichen Verwaltung funktionale, zweckmäßige und wirtschaftliche Kriterien. Sie übernimmt die wesentlichen Festlegungen von EN 12464-1, für die Sportstättenbeleuchtung von EN 12193 und für die Notbeleuchtung von EN 1838. Die Schrift ist zum Download unter http://amev-online.de/AMEVInhalt/Planen/Elektrotechnik/Beleuchtung%202016/ frei verfügbar. Im Vergleich zu ihrer Version aus dem Jahre 2011 werden seit 2016 aus wirtschaftlichen Gründen LED-Leuchten für annähernd alle Anwendungen empfohlen. Diese können als An- bzw. Einbauleuchten oder als abgehängte Leuchten ausgeführt sein. Für letztere sollte der Indirektanteil am gesamten Leuchtenlichtstrom im Allgemeinen nicht mehr als 30% betragen, um eine verringerte Effizienz der Beleuchtung durch Reflexionsverluste zu vermeiden. Abweichend zur früheren Empfehlung eines einheitlichen Wartungsfaktors, wird heute für die Beleuchtung von Innenräumen mit LED-Leuchten eine individuelle Festlegung des Wartungsfaktors empfohlen. Für die „Beleuchtung 2011” basierte der Wartungsfaktor auf dem per Definition der Nutzlebensdauer einheitlichen Wert des Lichtstromrückganges der Leuchtstofflampe. Für LED-Leuchten ist hingegen der Lampenlichtstrom-Wartungsfaktor LLMF mit Hilfe der spezifischen Leuchtendaten des Herstellers (Leuchten-Datenblatt) je Leuchte individuell zu bestimmen. Zu berücksichtigen ist dabei auch der Umstand, dass neben der Länge der Bemessungslebensdauer die im Markt angegebenen Werte für den in dieser Zeit zu erwartenden Lichtstromrückgang nicht einheitlich sind (siehe Kapitel „Der Lampenwartungsfaktor einer LED-Leuchte“). Im Einzelfall können sich Wartungsfaktoren deutlich unterhalb des bisher üblichen Wertes von 0,8 ergeben. Dies ist bei der Planung der Beleuchtungsanlage zu berücksichtigen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der sich ergebende erhöhte Energieverbrauch sich ggf. erheblich auf die Wirtschaftlichkeit der Beleuchtungsanlage auswirken kann. Die „Beleuchtung 2019” gibt für den Fall eines normalgroßen Büros den Hinweis, dass hier unter üblichen Umständen ein Wartungsfaktor von 0,75 angesetzt werden kann. „Beleuchtung 2019“ enthält Planungsbeispiele für die Beleuchtung von
In den Büros und Klassenräumen ist zur direkten Beleuchtung jeweils auch eine Alternativlösung mit direkt/indirekter Lichtverteilung aufgezeigt. Es wird der Hinweis gegeben, dass sich für diese Lösung der Energieverbrauch nur unwesentlich erhöht, während der positive Einfluss auf die Beleuchtungsqualität, z. B. die Entblendung, hervorgehoben wird. Für moderne Bildschirme ist gemäß der vorliegenden Schrift bei Bildschirmleuchtdichten > 200 cd/m² eine Begrenzung der Leuchtdichte von Leuchten auf maximal 3.000 cd/m² ausreichend, wie auch in der ASR A3.4 und EN 12464-1 gefordert. Die Leuchtdichte hinter dem Bildschirm sollte 500 cd/m² und größere Flächen im Raum nicht mehr als 1.000 cd/m² aufweisen. Wegen der unabhängigen Prüf- und Zertifizierungsregeln,denen Leuchten mit VDE- bzw- ENEC-Zeichen unterliegen, werden ausschließlich so gekennzeichnete Leuchten empfohlen (siehe auch Kapitel, „Sicherheitszeichen für Leuchten”). Das CE-Zeichen ist dem gegenüber kein Sicherheitszeichen, sondern nur ein Verwaltungszeichen, das zwar die Konformität mit den einschlägigen EU-Richtlinien bescheinigt, jedoch keine Qualitätskontrolle bestätigt (siehe auch Kapitel, „CE-Zeichen für Leuchten”).