Blindleistungskompensation

Beim Betrieb von Leuchtstofflampen mit induktiven Vorschaltgeräten liegt der Leistungsfaktor (für sinusförmige Größen als cos φ bezeichnet) lediglich bei 0,3 bis 0,5. Um eine erhöhte Belastung des Versorgungsnetzes durch den Blindleistungsanteil zu vermeiden, fordern z. B. die Errichtungsvorschriften der deutschen Energie-Versorgungsunternehmen eine Kompensation beim Betrieb von Entladungslampen, sofern mehr als 250 W Systemleistung (Leistung der Lampe plus Verlustleistung des Vorschaltgerätes) je Außenleiter angeschlossen sind. Ziel ist ein Leistungsfaktor größer 0,9.

Die Kompensation kann einzeln in jeder Leuchte oder mittels einer zentralen Kompensationsanlage erfolgen.

Bei der Einzelkompensation hat sich die Methode der Parallelkompensation europaweit durchgesetzt. Vor dem Jahr 2000 ist in Deutschland auf Grund spezifischer technischer Rahmenbedingungen in den alten Bundesländern die Reihenkompensation angewendet worden. Ab dem Jahr 2000 ist auch hier, wie überall in Europa, parallel kompensiert worden.

Die Reihenkompensation führte u. a. zu einer erhöhten Leistungsaufnahme der Gesamtschaltung, weshalb sie seit dem Inkrafttreten der ersten Verbotsstufe der Vorschaltgeräterichlinie (siehe Kapitel „Induktive Vorschaltgeräte") im Jahr 2002 nicht mehr angewendet werden darf.

Bei dem Betrieb von Retrofit-LED-Lampen anstelle der vorgesehenen Leuchtstofflampen in parallelkompensierten Leuchten kann es zu einer kapazitiven Phasenverschiebung zwischen Strom und Spannung kommen, die ggf. einen Leistungsfaktor λ ≤ 0, 25 bewirkt (siehe auch Kapitel „Leistungsfaktor"). Dadurch kommt es zu einem erhöhten Blindstrom, der häufig eine bis zu doppelt so hohe Strombelastung des elektrischen Stromkreises verursacht, als dies mit der ursprünglichen Leuchtstofflampe der Fall gewesen ist (siehe auch Kapitel, „LED (Light Emitting Diodes)”).