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>  Leuchten / Brandschutz

Brandschutz beschreibt zwei Aspekte:

  • Betriebsmittel müssen so ausgewählt und installiert werden, dass von ihnen durch Temperaturanstieg im normalen Betrieb und im Fehlerfall kein Brand verursacht wird. Hierbei ist das Brandverhalten des Materials, der Montagefläche und aller thermisch beeinflussten Flächen sowie der Mindestabstand zu brennbaren Materialien zu beachten.
  • Betriebsmittel müssen auch hinreichende Beständigkeit gegen Feuer und Entzündung aufweisen. Dieser Aspekt erfasst die mögliche Gefahr, dass brennbare Teile der Betriebsmittel, insbesondere Kunststoffe, die Feuerausbreitung fördern können.

Leuchten besitzen im Allgemeinen keine aktive Brandschutzfunktion, sind also nicht als Teil von baulichen Brandschutzmaßnahmen einsetzbar (siehe Kapitel „Brandschutzeigenschaften”).

Sicherheitsanforderungen aus Normen, Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsregeln an die Leuchten in spezifischen Anwendungen und Umgebungsbedingungen werden im Kapitel „Spezifische leuchtentechnische Anforderungen" behandelt. Dort befindet sich auch ein Unter-Kapitel „Feuergefährdete Betriebsstätten“.

Kapitelübersicht

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