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Möbelleuchten

Leuchten für die Montage in/an Möbeln, Befestigungsfläche im normalen Betrieb bis 95° C nicht entflammbar.

Leuchten für die Montage in/an Möbeln, Befestigungsfläche im normalen Betrieb bis 95° C nicht entflammbar.

Leuchten zum Einbau in bzw. Anbau an Möbeln müssen mit den beiden Brandschutz-Zeichen gekennzeichnet sein (siehe Tabelle 3.148) und den in der Tabelle 5.14 beschriebenen thermischen Anforderungen genügen. Die Montageanleitung von Möbelein- bzw. Möbelanbauleuchten muss Hinweise für die zulässige bzw. nicht zulässige Ein- bzw. Anbaumöglichkeit der Leuchte, z. B. hinsichtlich des Mindestabstandes von anderen Bauteilen, enthalten. Die Montageanweisung des Leuchtenherstellers muss in jedem Fall beachtet werden. Die Gefahr eines möglichen Wärmestaus, z. B. in Vouten und Rinnen, ist zu beachten. Bei Leuchtenanordnungen innerhalb von Schränken und Klappbetten muss ein Schalter vorhanden sein, der Leuchten zwangsweise abschaltet, sobald der Schrank geschlossen bzw. das Bett eingeklappt wird. Zuleitungen und Durchgangsverdrahtungen durch Möbelleuchten müssen bis zu einer Länge von 10 m einen Leiterquerschnitt von mindestens 0,75 mm2, über 10 m Länge einen Leiterquerschnitt von mindestens 1,5 mm2 aufweisen. Leuchten müssen Zugentlastungsvorrichtungen für diese Leitungen aufweisen.

Tabelle 3.148: Kennzeichen von Leuchten für die Montage in oder an Einrichtungsgegenständen (Möbel)

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