Niederspannungsrichtlinie

Europaweit ist die rechtliche Grundlage für sicherheitsrelevante Anforderungen an elektrische Betriebsmittel die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, „Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt“, in der Fassung vom 26. Februar 2014. Unter die Richtlinie fallen alle elektrischen Betriebsmittel innerhalb der Spannungsgrenzen von 50 Vbis 1000 V.

In Anlehnung an das „Internationale Elektrotechnische Wörterbuch“ der Internationalen elektrotechnischen Kommission (IEC) sind elektrische Betriebsmittel alle Gegenstände und Einrichtungen zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Umsetzen und Verbrauchen elektrischer Energie. Beispiele sind Generatoren, Kabel, Messinstrumente, Schutzeinrichtungen, Installationsmaterial und Geräte wie Schalter, Steckdosen, Akkumulatoren, Transformatoren, Leuchten, Haushaltsgeräte und Motoren.

Die Übereinstimmung von Geräten mit den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie und weiteren relevanten EU-Richtlinien (z.B. EMV-Richtlinie) wird durch die CE-Kennzeichnung sichtbar gemacht (zur Bedeutung des CE-Zeichens siehe Kapitel „CE-Zeichen für Leuchten“).

Um den Herstellern den Nachweis der Übereinstimmung der Geräte mit den Sicherheitszielen der Niederspannungsrichtlinie zu erleichtern und eine Prüfmöglichkeit zu schaffen, werden harmonisierte Normen veröffentlicht, die diese Anforderungen beschreiben. Eine wichtige harmonisierte Norm ist die EN 60598-x (Leuchten).

Grundsätzlich ist für elektrische Betriebsmittel keine Prüfung auf Übereinstimmung mit der Richtlinie durch ein unabhängiges Institut vorgeschrieben. Die Verantwortung liegt ausschließlich beim Hersteller, dem Importeur bzw. dem Inverkehrbringer. Die Konformität eines elektrischen Betriebsmittels mit den Sicherheitszielen der Niederspannungsrichtlinie wird vermutet (juristisch als der Beweis des ersten Anscheins bezeichnet), wenn es nach technischen Normen hergestellt wurde, die in der Richtlinie in folgender Rangfolge genannt werden

  • europäische Normen (EN oder HD4),

  • soweit noch keine harmonisierten Normen ausgearbeitet sind, internationale Regelungen der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) bzw.

  • soweit noch keine europäischen bzw. internationalen Normen bestehen, die nationalen Normen im Mitgliedsstaat des Herstellers.

Diese Konformität wird am deutlichsten durch eine unabhängige Prüfung des Gerätes und dessen Kennzeichnung mit dem VDE- bzw. einem gleichwertigen Prüfzeichen anderer europäischer Prüfinstitute und bei Leuchten und deren Komponenten durch das ENEC-Zeichen zum Ausdruck gebracht. Daher wird im weiteren Teil des Hauptkapitels Leuchten dieses Buches bevorzugt auf einschlägige EN-Normen bzw. HD-Dokumente, ggf. aber auch auf VDE-Vorschriften, verwiesen.

 

Harmonisierungs-Dokumente, siehe auch Kapitel