CE-Zeichen für Leuchten

Zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Binnenmarktes ohne Handelshemmnisse wurden und werden EU-Richtlinien geschaffen, die mit der Umsetzung in nationales Recht bzw. nach Ablauf von Umsetzungsfristen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten rechtsverbindliche Gültigkeit erlangen.

Produkte, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden sollen, müssen zwingend alle in Frage kommenden EU-Richtlinien erfüllen. Dies wird durch das CE-Kennzeichen dokumentiert. Die Abkürzung „CE“ steht für „Communautés Européennes“ (Europäische Gemeinschaft).

Das CE-Zeichen wendet sich nicht an Verbraucher, sondern an Überwachungsbehörden, die ohne weitere Prüfung Produkte mit CE-Kennzeichnung als binnenmarktfähig anerkennen. Erst bei Gegenanzeigen wird die Konformität mit den einschlägigen Bestimmungen überprüft.

Die CE-Kennzeichnung wird in der EG-Richtlinie 93/68/EWG (CE-Kennzeichnungsrichtlinie) geregelt, die seit dem 1.1.1995 in Kraft ist.

Seit 1.1.1997 muss auf allen von der CE-Kennzeichnungsrichtlinie betroffenen Produkten ein CE-Zeichen angebracht sein, womit der Hersteller die Zusage erteilt, dass dieses Produkt alle einschlägigen EU-Richtlinien erfüllt. Für Leuchten bezieht sich die CE-Kennzeichnung insbesondere auf

  • die Richtlinie 2014/35/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (Niederspannungs-Richtlinie)

  • die Richtlinie 2014/30/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung)

Die CE-Kennzeichnung ist kein Prüfzeichen für Normenkonformität, wie z. B. das VDE-Zeichen, das ENEC-Zeichen oder das EMV-Zeichen. Die CE-Kennzeichnung basiert nicht auf einer Prüfung durch eine neutrale Prüfstelle. Sie wird in Eigenverantwortung vom Hersteller vorgenommen.

Leuchten und deren Komponenten, die das ENEC-, das VDE-Zeichen oder das EMV-Zeichen tragen, sind hin- sichtlich der Einhaltung der betreffenden EU-Richtlinien und der sich darauf beziehenden Vorschriften von unabhängiger Stelle geprüft.