GS-Zeichen

Mit dem GS-Zeichen (GS – geprüfte Sicherheit) bestätigen autorisierte Prüfstellen die Konformität eines Produktes mit dem Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) bzw. mit der betr. EU-Richtlinie. Das GS-Zeichen darf nur in Verbindung mit dem Zeichen der prüfenden Stelle verwendet werden. Das VDE-Prüf- und Zertifizierungsinstitut erteilt ebenfalls das GS-Zeichen, stellt dem Inhaber aber frei, entweder das GS-Zeichen in Verbindung mit dem VDE-Zeichen oder nur das VDE-Zeichen auf den Produkten anzugeben. Darüber hinaus gibt es in Deutschland noch weitere autorisierte Prüfstellen, wie z. B. die Technischen Überwachungsvereine TÜV oder Prüfstellen der Berufsgenossenschaften. Auch von diesen Prüfstellen erteilte GS-Zeichen sind nur in Verbindung mit dem Zeichen der Prüfstelle gültig.

Das GS-Zeichen in Verbindung mit dem betreffenden Prüfstellenzeichen dokumentiert, dass das Produkt auch den Bestimmungen der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-Vorschriften entspricht.