Nach EN 60 598-1 „Leuchten – Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen“ müssen auf Leuchten folgende Aufschriften, insbesondere auf dem Typenschild, angebracht sein:Ursprungszeichen, z. B. Herstellername Typen- oder Bestell-Nr. Bemessungsspannung, z.B. 230V Nennfrequenz, z. B. 50Hz Kennzeichnung zulässig betreibbarer Lampen, i d.R. durch Lampen-Nennleistung, z.B. 2 x 36W (für Entladungslampen) Angabe der Bemessungsleistungsaufnahme für LED-Leuchten Schutzklasse, sofern abweichend von Schutzklasse I, z. B. durch das Bildzeichen der Schutzklasse II Schutzart, falls von IP20 abweichend, z. B. IP66, Höchstwert der Bemessungs-Umgebungstemperatur, falls abweichend von 25°C, z. B. 45°C ggf. Brandschutzkennzeichnung ggf. Bildzeichen für die Montage der Leuchten Kennzeichnung für besondere Lampen, z. B. Kopfspiegellampen.
Qualitätsleuchten werden darüber hinaus gekennzeichnet mitApprobationszeichen, z. B. ENEC- bzw. VDE-Zeichen, Ballwurfsicherheit.Die Aufschriften müssen gut lesbar, dauerhaft auf der Leuchte angebracht und bei Installation deutlich erkennbar sein – ebenso die Wichtigsten davon bei der Wartung. Für den Betrieb gemäß der auf dem Typenschild und in der Montageanleitung der Leuchte gemachten Angaben übernimmt der Hersteller die Produkthaftung. Auch die Prüfungen unabhängiger Prüfinstitutionen (z. B. für die ENEC-Approbation) beziehen sich auf diese Angaben (siehe Kapitel, „Sicherheitszeichen für Leuchten”). Für einen Betrieb außerhalb der dokumentierten Bedingungen verlieren alle Approbationszeichen ihre Gültigkeit und die Produkthaftung erlischt. Insbesondere bei Einsatz von Retrofit-Leuchtmitteln übernimmt der Anbieter des Leuchtmittels die Haftung für die Sicherheit und fehlerfreie Funktion der Leuchte und des Leuchtmittels im Rahmen der laut Leuchtmitteldokumentation zulässigen Verwendung. Die Zulässigkeit der Verwendung ist im Einzelfall von der umrüstenden Person zu bewerten.