Lichttechnische Klassifizierung

Eine sehr formelle Definition des Begriffs Leuchte lautet: Leuchten sind Geräte, die zur Verteilung, Filterung und Umformung des Lichtes von Leuchtmitteln dienen, welche fest in die Leuchte eingebaut sind oder in sie eingesetzt werden können.

Einteilung von Leuchten

Man unterscheidet

  • Leuchten für Leuchtzwecke. Sie dienen der unmittelbaren Einwirkung auf das menschliche Auge zur Signalgebung. Dazu gehören Rettungszeichenleuchten, die den Rettungsweg kennzeichnen (signalisieren), ihn aber nicht beleuchten.

  • Leuchten für Beleuchtungszwecke. Sie dienen zur Aufhellung und Gestaltung der Umwelt. Sie sollen den Lichtstrom der darin betriebenen Lampen so verteilen, dass die an sie gestellte Beleuchtungsaufgabe bestmöglich erfüllt wird.

Leuchten für Beleuchtungszwecke werden nach unterschiedlichen Kriterien unterteilt, und zwar nach der Art der Verwendung in

  • Zweckleuchten für die Beleuchtung von Arbeits- und Aufenthaltsräumen

  • Wohnraumleuchten zur Beleuchtung von Räumen im Privatbereich

  • Repräsentativleuchten, die eigens zur Beleuchtung repräsentativer Räume künstlerisch gestaltet sind,

nach Art und Ort der Anbringung in

  • ortsfeste Leuchten, die als Einbauleuchten, Anbauleuchten oder Hängeleuchten fest mit dem Montageort verbunden sind

  • ortsveränderliche Leuchten, die während des Betriebes bewegt werden können. Dazu gehören  Standleuchten und auch Leuchten für Stromschienen

  • verstellbare Leuchten, die zwar fest mit dem Montageort verbunden sind, deren lichttechnischer Teil jedoch z. B. mit Gelenken, Zugvorrichtungen, Scherenarmen usw. gedreht und bewegt werden kann,

nach der Art der Abdeckung in

  • freistrahlende Leuchten

  • Reflektorleuchten

  • Rasterleuchten

  • Wannenleuchten

  • Leuchten mit ebenen Abdeckungen,

nach ihrer Lichtstärkeverteilung, und zwar in

  • tiefstrahlende

  • breitstrahlende

  • gleichförmig strahlende

  • hochstrahlende (indirekt strahlende)

  • tief-hochstrahlende (direkt-indirekt strahlende) und

  • schrägstrahlende (asymmetrisch strahlende) Leuchten.

Das zuletzt genannte Kriterium bestimmt dabei die lichttechnische Wirkung und wird deshalb in der technischen Beleuchtung detaillierter beschrieben, klassifiziert, skizziert und in Datensätzen erfasst.