Anforderungen an medizinisch genutzte Räume

Die Sicherheit der Patienten und des medizinischen Personals in medizinisch genutzten Räumen ist Gegenstand der Norm DIN VDE 0100-710 „Errichten von Niederspannungsanlagen, Anforderungen an Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art, Teil 710: medizinisch genutzte Räume“ von Oktober 2012. Parallel wird bei IEC an einer entsprechenden Norm IEC 60364-7-710 „Electrical installations – Part. 7-7-10 Requirements for special installations or locations – Medical locations“ gearbeitet, deren gegenwärtiger Beratungsstand noch nicht das Sicherheitsniveau für die allgemein hohe medizinische Ausstattung in Deutschland erreicht hat. Auf europäischer Ebene (CENELEC) liegt ein Harmonisierungsdokument HD 60364-7-710:2012 vor, auf das sich die DIN VDE 0100-710 bezieht.

Medizinisch genutzte Räume sind

  • Krankenhäuser und Kliniken, auch in Containerbauweise

  • Sanatorien und Kurkliniken

  • Senioren- und Pflegeheime

  • Ärztehäuser, Polikliniken und Ambulatorien

  • Arztpraxen und Dentalpraxen

  • sonstige ambulante Einrichtungen z. B. der Betriebs-, Sport- und anderer Ärzte.

Medizinisch genutzte Bereiche werden je nach dem Kontakt von Mensch und Tier mit elektrischen Geräten oder Teilen davon in Gruppen eingeteilt (Beispiele siehe Tabelle 6.6):

  • Gruppe 0: Kein körperlicher Kontakt mit Teilen medizinsicher Geräte

  • Gruppe 1: Äußerlicher oder invasiver Kontakt mit Teilen elektrischer Geräte

  • Gruppe 2: Direkter Kontakt zwischen dem Herzen (intrakardialer Kontakt) mit Teilen elektrischer Geräte, z.B. im Operationsraum oder bei lebenswichtiger Behandlung, die bei Fehlern in der Stromversorgung Lebensgefahren verursachen können.

Tabelle 3.168: Zuordnung von medizinischen Bereichen zu den Gruppen 0, 1 und 2 und zulässige Unterbrechungszeit der allgemeinen Stromversorgung bis zum Eintreten der Sicherheitsstromversorgung nach DIN VDE 0100-710