Schutz gegen elektromagnetische Störungen

Um Störungen bei der Aufnahme von EMG (Elektromyogrammen), EKG (Elektrokardiogrammen) bzw. EEG (Elektroenzephalogrammen) zu vermeiden, darf die magnetische Induktion netzfrequenter magnetischer Felder am Patientenplatz folgende Werte nicht überschreiten:

1 · 10−7 Tesla = 0,1 μT bei EMG
2 · 10−7 Tesla = 0,2 μT bei EEG
4 · 10−7 Tesla = 0,4 μT bei EKG

Die EKG-Grenzwerte werden im Allgemeinen eingehalten, wenn zwischen dem elektrischen Betriebsmittel (Störer) und dem Patientenplatz folgende Mindestabstände in allen Richtungen eingehalten werden:

  • bei induktiven Betriebsmitteln großer Leistung, wie Transformatoren der Starkstromanlage und ortsfesten Motoren bis 3 KW, Mindestabstand 6 m

  • mehradrigen Kabeln und Leitungen der Starkstromanlage mit einem Leiterquerschnitt von 10 bis 70 mm2 Mindestabstand 3 m, von 95 bis 185 mm2 Mindestabstand 6 mund größer als 185 mm2 Mindestabstand 9 m,

  • bei medizinischen Versorgungseinheiten in einem Abstand von 0,75 m.

Bei einadrigen Kabeln und Stromschienensystemen können größere Abstände notwendig sein.

Magnetische Vorschaltgeräte und elektronische Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen und Betriebsgeräte für LED-Leuchtmittel stellen keine realistische Störgefahr für EEG- und EKG-Messungen dar.

In EN ISO 11197 ist ein Blockschaltbild einer Messanordnung für die magnetische Induktion angegeben. Für den darin enthaltenen Verstärker kann auch ein EKG-Gerät mit entsprechender Kalibrierung verwendet werden (siehe auch Kapitel „Beleuchtung von Räumen des Gesundheitswesens“).

Abbildung 3.216: Messanordnung für die magnetische Induktion nach EN ISO 11197
1 genormte Prüfspule
2 Widerstände
3 Kondensatoren
4 Verstärker
5 Ausgangsspannung 0,1 V entsprechend 1 μT