Der Bereich der Sehaufgabe ist der Teilbereich des Arbeitsplatzes, in dem die Sehaufgabe ausgeführt wird. Die Sehaufgabe kann horizontal, vertikal oder auch geneigt sein. Sind Größe und/oder Lage des Bereiches der Sehaufgabe nicht bekannt, muss der Teil der Arbeitsstätten als Bereich der Sehaufgabe angenommen und entsprechend beleuchtet werden, in dem die Sehaufgabe auftreten kann. Das kann dazu führen, dass ein größerer Bereich einer Arbeitsstätte und nicht nur ein Arbeitsplatz, z. B. eine gesamte Fertigungshalle oder eine Baustelle als Bereich der Sehaufgabe zu beleuchten ist (siehe auch Kapitel, Bereiche der Sehaufgabe).