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Feuergefährdete Betriebsstätten

Anforderungen an Niederspannungsanlagen mit erhöhtem Brandschutz bei besonderen Risiken und Gefahren sind in DIN VDE 0100-420, „Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen” enthalten.

Diese Norm basiert auf dem CENELEC Harmonisierungsdokument HD 60364-4-42:2011 bzw. IEC 60364-4-42:2010, modifiziert. Diese Norm gilt für

  • Räume und Orte im Freien mit besonderem Brandrisiko, insbesondere feuergefährdete Betriebsstätten. Hier besteht die Gefahr, dass sich nach den örtlichen und betrieblichen Verhältnissen leicht entzündliche Stoffe, wie Staub und/oder Fasern in gefahrbringender Menge den elektrischen Betriebsmitteln so nähern können, dass höhere Temperaturen an diesen Betriebsmitteln eine Brandgefahr bilden. Dazu gehören Arbeits-, Trocken- und Lagerräume, Heu-, Stroh-, Jute- und Flachslager sowie derartige Stätten im Freien, z. B. in Papier-, Textil- oder Holzbearbeitungsbetrieben. Leicht entzündlich im Sinne dieser Norm sind Stoffe, die, nachdem man sie der Flamme eines Zündholzes 10 s ausgesetzt hat, von selbst weiter brennen oder weiter glimmen, jedoch keine Explosionsgefahr in der Atmosphäre auslösen. Solche Stoffe sind z. B. Stroh, Heu, Strohstaub, Hobelspäne, lose Holzwolle, Magnesiumspäne, Reisig, loses Papier, Baum- und Zellwollfasern.
  • Bauten, die vorwiegend aus brennbaren Baustoffen, wie Holz, Hohlwänden usw. hergestellt sind.
  • Bauten mit unersetzbaren Gütern von hohem Wert, wie z. B. gesetzlich geschützte Baudenkmäler oder Gebäude mit hohem Sachwert. Auch Ausstellungen, Messen, Rechenzentren, Laboratorien, Bahnhöfe und Flughäfen Können Gebäuden mit hohem Sachwert gleichgestellt werden.
Brandschutzkennzeichnung für Leuchten

Leuchten für feuergefährdete Betriebsstätten. 

In feuergefährdeten Betriebsstätten dürfen nur Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur verwendet werden. In Betriebsstätten mit Feuergefahr aufgrund von Staub und/oder Fasern müssen die Leuchten zusätzlich so beschaffen sein, dass sich der Staub und die Fasern nicht in gefährlicher Menge auf ihnen anhäufen Können. Hier erfüllen grundsätzlich Leuchten mit dem Brandschutz-Kennzeichen die Anforderungen an die Begrenzung der Oberflächentemperatur.

Mit dem Brandschutz-Zeichen gekennzeichnete Leuchten eignen sich für Räume mit besonderem Brandschutzrisiko. Um deren Oberflächentemperatur zu begrenzen, sind sie mit geeigneten Leuchtmitteln und Betriebsgeräten ausgestattet.

Leuchten mit dem Brandschutz-Zeichen, deren Leuchtstofflampen mit einer Abdeckung (z.B. Wanne, Lampenschutzrohr) mit der Schutzart IP5x umschlossen sind, oder deren Lampen und andere Teile der Leuchten z.B. durch Schutzgitter oder Schutzkörbe gegen mechanische Beschädigungen geschützt sind, erfüllen zusätzlich Forderungen des Verbandes Deutscher Sachversicherer e. V. nach mechanischer Sicherheit.

Seit dem 12.04.2012 ist dies Bestandteil der Prüfung für das Brandschutz-Zeichen. Bei älteren Leuchten ist ggf. zusätzlich auf den mechanischen Schutz zu achten.

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