Warteräume, Kassen, Schalter und Beratungsbereiche

Werden in Warteräumen sowie Kassen- und Schalterbereichen Formulare ausgefüllt und anspruchsvolle Leseaufgaben, z. B. Lesen von Vertragstexten oder dem sog. Kleingedruckten, durchgeführt, sind diese Bereiche wie Büros mit 500 lx zu beleuchten. Das gilt insbesondere für speziell vorgesehene Schreib- und Leseplätze, wie sie z. B. in Postämtern und Wartebereichen in Behördengebäuden anzutreffen sind.

Kassen und Schalter, als dauernd besetzte Arbeitsplätze, sind ebenfalls wie Büroräume zu beleuchten. Man denke in diesem Zusammenhang an Kassenplätze in Banken, an denen Banknoten, Münzen und Belege schnell und sicher auf Echtheit erkannt werden müssen. Für den Nutzungsbereich der Kunden an Kassen und Schaltern können um eine Stufe geringere Beleuchtungsstärkewerte ausreichend sein, wenn die Sehaufgabe nur für kurze Zeit durchgeführt werden muss; anders jedoch bei den Bediensteten.

Auch für diese Bereiche sind erhöhte Beleuchtungsstärkewerte unter Berücksichtigung von Kontextindikatoren in den Tabellen der Norm EN 12464-1 angegeben (siehe Tabelle). Insbesondere aufgrund wechselnden Publikums dürfen sie hier als dringend empfohlen angesehen werden. Dabei kann zonal, die Architektur unterstützend, beleuchtet werden. Helles und gestaltetes Licht – bevorzugt direkt-indirekt – grenzt die Arbeitsplätze von den normgerecht beleuchteten Verkehrszonen ab. Geeignetes Lichtmanagement sorgt für die Energie sparende Nutzung des Tageslichtes in fensternahen Bereichen und bei Bedarf für circadian wirksame Beleuchtung in Bereichen mit Tageslichtmangel (siehe Kapitel „Human Centric Lighting [HCL]“).