Blendung darf weder durch Lampen oder Leuchten (Direkt-) noch durch Spiegelung hoher Leuchtdichten auf glänzenden Flächen (Reflexblendung) hervorgerufen werden. In besonderen Fällen, z. B. bei der Beleuchtung von Eingangshallen und festlichen Räumen, können höhere und stimulierende Leuchtdichten und Kontraste zur Umgebung wünschenswert sein, sofern die Lichtquellen vornehmlich als dekorative Elemente dienen. Um Fehler, Ermüdung und Unfälle zu vermeiden, ist es wichtig, Blendung zu begrenzen. Bei Arbeitsplätzen im Innenraum kann psychologische Blendung unmittelbar von hellen Leuchten oder Fenstern herrühren. Wenn die Grenzen der psychologischen Blendung eingehalten werden, tritt in der Regel auch keine nennenswerte physiologische Blendung auf.