Räume und Orte im Freien mit besonderem Brandrisiko, insbesondere feuergefährdete Betriebsstätten. Hier besteht die Gefahr, dass sich nach den örtlichen und betrieblichen Verhältnissen leicht entzündliche Stoffe, wie Staub und/oder Fasern in gefahrbringender Menge den elektrischen Betriebsmitteln so nähern können, dass höhere Temperaturen an diesen Betriebsmitteln eine Brandgefahr bilden. Dazu gehören Arbeits-, Trocken- und Lagerräume, Heu-, Stroh-, Jute- und Flachslager sowie derartige Stätten im Freien, z. B. in Papier-, Textil- oder Holzbearbeitungsbetrieben. Leicht entzündlich im Sinne dieser Norm sind Stoffe, die, nachdem man sie der Flamme eines Zündholzes 10 s ausgesetzt hat, von selbst weiter brennen oder weiter glimmen, jedoch keine Explosionsgefahr in der Atmosphäre auslösen. Solche Stoffe sind z. B. Stroh, Heu, Strohstaub, Hobelspäne, lose Holzwolle, Magnesiumspäne, Reisig, loses Papier, Baum- und Zellwollfasern.