Sanierungsbeispiel

Der Vergleich einer alten Beleuchtungsanlage (Altanlage) einer Normalklasse mit opalen Wannenleuchten mit drei Alternativen einer neuen Beleuchtungsanlage zeigt den lichttechnischen und energetischen Vorteil moderner Beleuchtungstechnologie (siehe Tabelle, sowie Abbildung und Abbildung).

Den Berechnungen liegen 1.400 Betriebsstunden pro Jahr zu Grunde. Dies ist gemäß dem in der Norm DIN V 18599-10 dokumentierten Nutzerprofil (siehe Kapitel, " Licht und Ökologie”) die Betriebszeit für eine Schule, sofern keine zusätzliche Nutzung der Räumlichkeiten für die Erwachsenenbildung oder ähnliches besteht, also z. B. für eine Grundschule. Bei zusätzlicher Berücksichtigung der im Nutzerprofil genannten relativen Abwesenheit mittels einer elektronischen Anwesenheitserfassung wird die Beleuchtung im statistischen Mittel rechnerisch für 23,75 % der Betriebszeit ausgeschaltet sein (Neuanlage 2). Weitere Einsparungen durch eine tageslichtabhängige Regelung werden in der Norm ebenfalls wie eine Reduzierung der Betriebsstunden (Volllaststunden) behandelt (Neuanlage 3).

Die dargestellten Neuanlagen erreichen gemäß der Neuauflage der Norm EN 12464-1 mindestens einen Wartungswert der Beleuchtungsstärke von 500 lx. Für die Anlagen mit Lichtmanagement wird – im Sinne einer Vergleichbarkeit – der Energiebedarf bei einem geregelten Betrieb mit einem Sollwert von 500 lx angenommen.

Alle drei Neuanlagen erfüllen die Anforderungen bzgl. Blendungsbegrenzung und Modelling (siehe Kapitel 2.8 „Räumliche Beleuchtung, Lichtrichtung, Modelling“) uneingeschränkt. Bei dem hier betrachteten Raum mit 3 m Höhe und guten Reflexionseigenschaften erzielt die direkt-indirekte Beleuchtung den besten Helligkeitseindruck des Raumes, auch wenn die maximale Beleuchtungsstärke etwas geringer ausfällt, als bei der nur direkt strahlenden Beleuchtungslösung.

Für die HCL-Lösung (Neuanlage 3) ist in diesem Beispiel nur ein geringfügiger Mehraufwand bzgl. Energie und Kosten erforderlich.

Für baugenehmigungspflichtige Sanierungen wird ein Lichtmanagement mit Anwesenheitserfassung und tageslichtabhängiger Regelung bei der Kalkulation des Energiebedarfs der Beleuchtung verbindlich unterstellt (siehe Kapitel „Gebäude-Energie-Gesetz [GEG, ehemalig Energieeinsparverordnung EnEV]“). Entsprechend wird bei öffentlicher Förderung der Sanierungsmaßnahme ein solches Lichtmanagement obligatorisch gefordert (siehe auch Punkt 2.9 unter https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/BMU_Foerderung_Kommunalrichtlinie_14082020.pdf).

Tabelle 3.124:

Beispiel für die energetischen Vorteile neuer LED-Beleuchtungsanlagen in Ausbildungsstätten gegenüber Anlagen älterer Technologie (Tabelle zum unten beschriebenen Sanierungsbeispiel), *Energiebedarf bezogen auf einen Sollwert der Beleuchtungsstärke von 500 lx bei Konstantlichtregelung.

Abbildung 3.140:

Vergleich der Stromkosten der Altanlage zu den 3 Varianten der Neuanlage (siehe Tabelle oben)

Abbildung 3.141:

Zusammensetzung der Kosten der Beleuchtung aus Anlagenkosten (blau), Lampen- und Wartungskosten (gelb) und Energiekosten (rot)

Abbildung 3.142: Klassenraum mit direkt-indirekter Beleuchtung und circadian veränderlicher Farbtemperatur. Die am Verlauf des Tageslichtes orientierte Steuerung unterstützt die natürliche Funktion der inneren Uhr.