Sonderschulen

Unterrichts- und Aufenthaltsräume in Sonderschulen und Räume für die Behindertenausbildung sind mindestens wie Unterrichtsräume zu beleuchten, aber nicht nur zweckorientiert, sondern auch durch Form und Farbe der Leuchten und deren Anordnung motivationsfördernd. Je nach Art der Behinderungen können auch höhere Beleuchtungsanforderungen notwendig sein, um die Kommunikation unter den Auszubildenden und mit den Lehrenden zu fördern. Sicherheit gegen unbefugtes Berühren der Leuchten kann deren Auswahl und Anordnung einschränken.