Der Restwärmefaktor l2 gibt an, welcher Anteil der elektrischen Leistung der Leuchten in stationärem Betrieb für die Ermittlung der Kühllast berücksichtigt werden muss. Für Leuchten ohne Abluftführung beträgt der Restwärmefaktor l2 = 1, d. h. die gesamte Anschlussleistung ist Kühllast. Für Leuchten mit Abluftführung sind die Restwärmefaktoren vom Luftvolumenstrom ̇V (in m3/h) sowie der Art der Abluftsysteme abhängig. Bei Luftführung in Unterdruckdecken oder durch nicht isolierte Abluftkanäle dringt ein Teil der in der Abluft enthaltenen Wärme über die Decke und den Fußboden wieder in den Raum zurück. Die Restwärmefaktoren dieser Systeme sind daher etwas höher als bei Luftführung in isolierten Abluftkanälen. Abbildung 3.208 enthält ein Diagramm, mit dem aufgrund des Luftvolumenstroms einer Leuchte (Parameter der Geraden sind Leuchten für 1 bzw. 2 Lampen 36 W bzw. 58 W mit EVG) je nach Art der Abluftführung oder die Restwärmefaktoren ermittelt werden können. Zum Beispiel kann der die Kühlanlage belastende Anteil der Leuchtenwärme bei Betrieb der Abluftleuchten in einer Unterdruckdecke je nach Luftvolumenstrom nur noch etwa 1⁄3 betragen (siehe markiertes Beispiel in Abbildung 3.208).