Die oben beschriebene „mittlere Bemessungslebensdauer” beruht auf einer allgemeineren Definition der „Bemessungslebensdauer”, die im Jahr 2014 durch die Normen über die Arbeitsweise von Leuchten (DIN EN 62722-1; Arbeitsweise von Leuchten - Teil 1: Allgemeine Anforderungen, DIN EN 62722-2-1; Teil 2-1: Besondere Anforderungen an LED-Leuchten) und LED-Modulen (DIN IEC/PAS 62717; LED-Module für Allgemeinbeleuchtung - Anforderungen an die Arbeitsweise) vorgeschlagen wurde. Diese allgemeinere Darstellung in der Form LxBy (z.B.: L80B10 = 50.000h) beschreibt ebenfalls den prozentualen Restlichtstrom einer Leuchte nach Ablauf der angegebenen Betriebszeit, jedoch nicht als statistischen Mittelwert. Der zusätzliche Index y gibt hingegen an, welcher prozentuale Anteil einer großen Gruppe Leuchten diesen Lichtstrom unterschreitet und wird „Gradual failure fraction” genannt. Die „mittlere Bemessungslebensdauer” Lx ergibt sich folglich für y = 50 (bzw.LxB50), wobei der y-Wert in dieser Darstellung (Lx) nicht angegeben werden muss. Die Abweichung zwischen der „mittleren Bemessungslebensdauer” Lx und einer „Bemessungslebensdauer” LxBy hängt vom Wert des Index y und von der statistischen Streuung der Degradation ab. Insbesondere muss grundsätzlich für eine breite Streuung der Degradationgerechnet werden, dass die Anwendung der „mittleren Bemessungslebensdauer” Lx auf Einzelleuchten eine Unterschreitung geforderten Mindestbeleuchtungsstärke bewirken kann (siehe Abbildung 3.254). Um dies zu vermeiden, ist in der Vergangenheit die Angabe der Bemessungslebensdauer häufig auf eine geringere „Gradual failure fraction” bezogen worden (z. B. B10).