Farbwiedergabe

Für die Sehleistung, die Behaglichkeit und das Wohlbefinden ist es wichtig, dass die Farben der Umgebung, der Objekte und der menschlichen Haut natürlich und wirklichkeitsgetreu wiedergegeben werden. Dies lässt Menschen attraktiv und gesund aussehen. Je nach Einsatzort und Sehaufgaben sollten künstliche Lichtquellen ebenso eine möglichst korrekte Farbwahrnehmung gewährleisten wie das natürliche Tageslicht (siehe auch Abbildung und Abbildung).

Abbildung 3.251: Gute Farbwiedergabe

Abbildung 3.250: Ungenügende Farbwiedergabe

Trotz gleicher Lichtfarbe können die Lichtquellen aufgrund unterschiedlicher spektraler Zusammensetzung ihrer Strahlung unterschiedliche Farbwiedergabe- Eigenschaften haben. Zur objektiven Kennzeichnung der Farbwiedergabe- Eigenschaften einer Lichtquelle wurde der Allgemeine Farbwiedergabe-Index Rα eingeführt. Der Farbwiedergabe-Index bezeichnet das Maß der Übereinstimmung der gesehenen Körperfarbe mit ihrem Aussehen unter der jeweiligen Bezugslichtquelle. Zur Bestimmung des Rα-Wertes werden die Farbverschiebungen von 8 genormten Testfarben bestimmt, die sich ergeben, wenn die Testfarben mit der zu prüfenden Lichtquelle bzw. mit der Bezugsquelle beleuchtet werden. Je geringer die Abweichung ist, desto besser ist die Farbwiedergabe- Eigenschaft der geprüften Lichtquelle. Eine Lichtquelle mit Rα = 100 gibt alle Farben wie unter der Bezugslichtquelle optimal wieder. Je niedriger der Rα-Wert ist, umso weniger gut werden die Farben wiedergegeben. Eine Zuordnung marktüblicher Lichtquellen zu den Farbwiedergabestufen zeigt die Tabelle. Die Bezugslichtart für tageslichtweiße Lichtquellen ist das natürliche Tageslicht mit einer Farbtemperatur von 6.500 K, was einem bedeckten Himmel ohne Sonnenlicht entspricht. Für Lichtquellen mit < 5.000 K ist der plancksche Strahler die Bezugslichtart.

Lampen mit einem Farbwiedergabe-Index kleiner als 80 sollten in Innenräumen, in denen Menschen für längere Zeit arbeiten oder sich aufhalten, nicht verwendet werden. Ausnahmen sind für besondere Beleuchtungsaufgaben zulässig, die aus wirtschaftlichen Gründen Lampen hoher Lichtausbeute und damit geringer Farbwiedergabe erfordern, z.B. Natriumdampf-Hochdrucklampen. Dies trifft z. B. für die Beleuchtung hoher Hallen zu. Jedoch sind in diesen Fällen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit an festen und ständig besetzten Arbeitsplätzen und dort, wo Sicherheitsfarben fehlerfrei erkannt werden müssen, eine höhere Farbwiedergabe sichergestellt ist. Mit der fortschreitenden Verbreitung der LED-Leuchten tritt diese Problematik zunehmend in den Hintergrund. Auch hohe Beleuchtungsstärken können mit diesen Leuchtmitteln bei guter Farbwiedergabe mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand realisiert werden. In den aktuellen Bestrebungen der lichttechnischen Normung findet dies bereits Berücksichtigung.

Um die Lichtfarbe und Farbwiedergabe von Lampen und LED-Leuchten zusätzlich zu den herstellertypischen Bezeichnungen allgemeinverständlich zu kennzeichnen, haben sich die Hersteller international auf eine einfache Art der Kennzeichnung festgelegt. Sie besteht aus drei Ziffern, wie in der Tabelle dargestellt.

Bei LED-Leuchtmitteln bezeichnet man ihre Farbwiedergabeeigenschaften mit dem Bemessungsfarbwiedergabeindex, was zum Ausdruck bringt, dass die Farbwiedergabe zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme gemeint ist.

Tabelle 3.175: Bereiche für den allgemeinen Farbwiedergabe-Index Ra

Tabelle 3.176: Herstellerneutrale Farbbezeichnung für Lampen bzw. Leuchten mit integrierten Leuchtmitteln.